Zuschuss

Film, Video und Medienkunst, Projektförderungen

Förderung von Film-, Video- und Medienkunstprojekten in Kärnten für Kurz-, Kunst-, Experimental-, Avantgarde- und Dokumentarfilme sowie innovative Medienprojekte und Filmbildungsveranstaltungen. Anträge jederzeit online möglich.

Kultur Medien

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit)

Förderziel

Die Maßnahme unterstützt die Realisierung von Kurz-, Kunst-, Experimental-, Avantgarde- und Dokumentarfilmprojekten, die nicht über die Carinthia Filmcommission gefördert werden, fördert Projekte mit neuen Medien und innovativen digitalen Technologien der Bildproduktion, stärkt Filmbildung und -kompetenz durch Veranstaltungen und ermöglicht die Produktion einschlägiger Publikationen.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekte dürfen nicht bereits über die Carinthia Filmcommission gefördert sein
  • Antragstellung online über das Formular KU2

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderantragsformular
  2. Verwendungsnachweis mit saldierten Originalbelegen
  3. Schriftlicher Bericht über die Mittelverwendung

Beschreibung

Die Projektförderung Film, Video und Medienkunst richtet sich an natürliche und juristische Personen, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen in ganz Österreich. Gefördert werden Kurz-, Kunst-, Experimental-, Avantgarde- und Dokumentarfilmvorhaben, die nicht über die Carinthia Filmcommission realisiert werden können, sowie innovative Medienprojekte, die neue digitale Technologien der Bildproduktion nutzen. Ebenso unterstützt die Maßnahme Veranstaltungen zur Stärkung der Filmbildung und -kompetenz und die Produktion einschlägiger Publikationen. Durch die kontinuierliche Einreichungsmöglichkeit online über das Formular KU2 entsteht ein flexibler Rahmen, der unabhängiges, künstlerisches und medienpädagogisches Engagement in Kärnten nachhaltig fördert.

Mit dem Zuschuss sollen originelle filmische Konzepte verwirklicht und medienpädagogische Angebote weiterentwickelt werden. Voraussetzung für eine Zuwendung ist, dass das Vorhaben nicht bereits von der Carinthia Filmcommission gefördert wurde. Der Förderantrag erfordert die Einreichung des ausgefüllten Förderantragsformulars, eines Verwendungsnachweises mit saldierten Originalbelegen sowie eines schriftlichen Berichts über die Mittelverwendung. Ab einem Fördervolumen ab € 30.000,-- ist eine detaillierte Einnahmen- und Ausgabenaufstellung beizulegen. Die Abteilung 14 – Kunst und Kultur des Landes Kärnten begleitet Förderinteressierte als zentrale Servicestelle und gewährleistet eine transparente Abwicklung.

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