Zuschuss

Filmkulturelle Einrichtungen

Förderung von Einrichtungen und Festivals in Salzburg, die sich mit Filmkultur, Filmschaffen und Filmvermittlung beschäftigen und filmkulturelle Bildung sowie die Vermarktung filmkünstlerischer Projekte unterstützen.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.10.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg

Förderziel

Förderung von Einrichtungen, die sich auf breiter Basis mit Filmkultur, Filmschaffen und Filmvermittlung auseinandersetzen und dies auf vielfältige Weise präsentieren. Unterstützung von Einrichtungen und Festivals zur Vernetzung von Filmschaffenden, zur filmkulturellen Bildung sowie zur Vermarktung von filmkünstlerischen Projekten, wobei ein Bezug zu Salzburg nachzuweisen ist.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Tätigkeit überwiegend im öffentlichen Interesse mit nachweisbarem Salzburg-Bezug
  • Vorlage eines vollständig ausgefüllten Antragsformulars mit Projektbeschreibung und Ausgaben-/Finanzierungsplanung
  • Nachweis fachlicher und sonstiger Voraussetzungen
  • Nach Abschluss des Vorhabens Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefülltes Förderungsansuchen
  2. Umfassende Beschreibung des geplanten Jahresprogramms
  3. Einnahmen-/Ausgabenkalkulation und Jahresvoranschlag
  4. Rechnungsabschluss (letztvorliegend)
  5. Angaben zu weiteren Fördergebern
  6. Statuten oder Satzungen bei Vereinen/Institutionen
  7. Angaben zur wirtschaftlichen Lage des Vereins bzw. der Institution

Beschreibung

Filmkulturelle Einrichtungen bieten in Salzburg eine Plattform für die vielfältige Auseinandersetzung mit Filmkultur, Filmschaffen und Filmvermittlung. Gefördert werden öffentlich wirkende Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände, sonstige Vereine und Institutionen, die filmkulturelle Bildung vorantreiben, Filmschaffende vernetzen und filmkünstlerische Projekte vermarkten. Ein nachweisbarer Bezug zu Salzburg ist Voraussetzung, ebenso wie die Präsentation filmkultureller Inhalte in unterschiedlichen Formaten – von Ausstellungen über Workshops bis zu Festivals. Die Unterstützung erfolgt durch Zuschüsse ohne feste Obergrenze und ohne befristete Einreichungsfrist, sodass laufende wie zukünftige Jahresprogramme bedarfsgerecht realisiert werden können.

Für die Antragstellung sind ein vollständig ausgefülltes Förderungsansuchen mit Projektbeschreibung, Jahresprogrammplanung, Einnahmen-/Ausgabenkalkulation sowie ein Jahresvoranschlag erforderlich. Hinzu kommen Nachweise fachlicher Voraussetzungen, Statuten oder Satzungen bei Vereinen sowie Angaben zur wirtschaftlichen Lage der Einrichtung. Nach Abschluss des Vorhabens ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Die Förderkriterien setzen eine Tätigkeit überwiegend im öffentlichen Interesse mit klarem Salzburg-Bezug voraus. Antragsteller:innen profitieren von kontinuierlichen Fördermöglichkeiten und einer engen Kooperation mit der Abteilung Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport des Landes Salzburg. Diese Initiative stärkt die regionale Filmlandschaft, fördert den künstlerischen und kulturellen Austausch und trägt zur nachhaltigen Etablierung innovativer filmischer Projekte bei. Interessierte Einrichtungen und Festivals finden so eine verlässliche Basis, um filmkulturelle Visionen in Salzburg zu realisieren.

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