Zuschuss

Finanzhilfen für Baumaßnahmen privater Grund- und Mittelschulen

Schulaufsichtlich genehmigte private Grundschulen und Mittelschulen erhalten staatliche Zuschüsse für notwendige Baumaßnahmen in Höhe von 60 % (70 % bzw. 80 % in Ausnahmefällen).

Infrastruktur Regionalförderung Bildung

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Förderquote: 60 % - 70 % (80 % in Ausnahmefällen)
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Durch staatliche Baukostenzuschüsse sollen private Träger von Grund- und Mittelschulen bei notwendigen und schulaufsichtlich genehmigten Baumaßnahmen finanziell unterstützt werden.

Förderfähige Ausgaben

  • Baukosten für notwendige und schulaufsichtlich genehmigte Baumaßnahmen

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Schulaufsichtliche Genehmigung nach Art. 92 ff. BayEUG
  • Schule muss mindestens zwei Jahre ohne wesentliche schulaufsichtliche Beanstandungen bestanden haben
  • Baubeginn darf noch nicht erfolgt sein
  • Dingliche Sicherung etwaiger Rückforderungsansprüche für die Zeit der Zweckbindung (in der Regel 25 Jahre)
  • Förderfähige Kosten müssen über 25.000 € liegen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Muster 1a zu Art. 44 BayHO)
  2. Unterlagenverzeichnis zur Bauförderung nach Schulfinanzierungsgesetz

Beschreibung

Das Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus unterstützt gemeinnützige Schulträger privater Grund- und Mittelschulen in Bayern bei notwendigen, schulaufsichtlich genehmigten Baumaßnahmen. Über einen einmaligen Zuschuss gemäß Art. 32 BaySchFG werden 60 % der förderfähigen Baukosten übernommen, bei Ersatzschulen mit staatlicher Anerkennung erhöht sich der Satz auf 70 %, in Ausnahmefällen auf bis zu 80 %. Ziel ist es, die Infrastruktur und regionale Entwicklung im Bildungswesen zu stärken und den Ausbau moderner Lernumgebungen zu fördern. Voraussetzung ist ein Baubeginn ab Antragstellung sowie eine zweijährige Bewährungsfrist ohne wesentliche schulaufsichtliche Beanstandungen. Die Gesamtinvestition muss mindestens 25.000 € betragen, wobei nur die Kosten anerkannt werden, die im kommunalen Finanzausgleich als förderfähiger Aufwand gelten. Für die Dauer der 25-jährigen Zweckbindung ist eine dingliche Sicherung etwaiger Rückforderungsansprüche zu leisten.

Interessiert sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die eine private Grund- oder Mittelschule auf gemeinnütziger Grundlage betreiben. Der Antrag nach „Muster 1a zu Art. 44 BayHO“ ist jederzeit vor Baubeginn bei der örtlich zuständigen Regierung einzureichen. Neben dem Antragsschreiben sind das vollständige Unterlagenverzeichnis zur Bauförderung gemäß Schulfinanzierungsgesetz sowie gegebenenfalls weitere nach Art. 44 BayHO geforderte Dokumente beizufügen. Nach Prüfung der Fördervoraussetzungen entscheidet die Regierung über die Bewilligung des Zuschusses. Damit leistet das Programm einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Bildungsqualität und zur Weiterentwicklung regionaler Schulstandorte in Bayern.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.