Finanzielle Förderung (Förderantrag) – Emsländische Stiftung für Beruf und Familie
Die Emsländische Stiftung für Beruf und Familie fördert im Landkreis Emsland die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Chancengleichheit von Frauen und Männern sowie frühkindliche Bildung und Aus-, Fort- und Weiterbildung. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Stiftung unterstützt emsländische Personen und Einrichtungen mit finanziellen Zuwendungen zur Verbesserung der Familienfreundlichkeit, zur Gleichstellung der Geschlechter sowie zur Förderung der frühkindlichen Bildung und der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Weiterbildungskosten
- Beratungskosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
- Stiftungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Tätigkeit mit Bezug zum Landkreis Emsland
- Projektschwerpunkt Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Chancengleichheit oder frühkindliche Bildung bzw. Aus-, Fort- und Weiterbildung
- Vorlage eines vollständig ausgefüllten Förderantrags
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefüllter Förderantrag
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Zeitplan
- Nachweis über Institution/Trägerschaft
- Bankverbindung
- Lebenslauf der Projektleitung
Bewertungskriterien
- Passung zum Stiftungszweck
- Nachhaltigkeit und Wirkung des Projekts
- Umfang Eigenbeteiligung
Beschreibung
Die Emsländische Stiftung für Beruf und Familie unterstützt emsländische Privatpersonen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen und öffentliche Träger mit finanziellen Zuschüssen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie, zur Förderung der Geschlechtergleichstellung sowie zur Stärkung frühkindlicher Bildung und beruflicher Aus-, Fort- und Weiterbildung. Bundesweit und in Niedersachsen ansässig, ermöglicht die Stiftung aller Unternehmensgrößen und Rechtsformen eine projektbezogene Förderung in den Bereichen Kinder und Jugendliche, Frauenförderung, Aus- & Weiterbildung, Bildung, Soziales sowie Arbeit & Soziales. Anträge können jederzeit gestellt werden; förderfähig sind unter anderem Personalaufwendungen, Sach- und Weiterbildungskosten sowie Beratungsausgaben. Bei der Auswahl berücksichtigt die Jury die Passung zum Stiftungszweck, die Nachhaltigkeit und Wirkung des Projekts sowie den Umfang der Eigenbeteiligung. Gefördert werden ausschließlich Vorhaben mit unmittelbarem Bezug zum Landkreis Emsland.
Für die Antragstellung ist ein vollständig ausgefüllter Förderantrag einzureichen, ergänzt um eine Projektbeschreibung, einen Finanzierungs- und Zeitplan, Nachweise über die Institution beziehungsweise Trägerschaft, eine Bankverbindung sowie einen Lebenslauf der Projektleitung. Wesentliche Fördervoraussetzungen sind der Nachweis des Projektbezugs zum Emsland und ein klar definierter thematischer Schwerpunkt in einem der genannten Förderbereiche. Mit der finanziellen Unterstützung ermöglicht die Stiftung eine nachhaltige Verbesserung der Familienfreundlichkeit am Wohn- oder Arbeitsort, fördert Chancengleichheit und leistet einen Beitrag zur Qualifizierung von Fach- und Führungskräften.
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