Finanzielle Förderungen (Projektförderung) der Wüstenrot Stiftung
Die Wüstenrot Stiftung vergibt bundesweit finanzielle Förderungen für herausragende Ideen und Projekte anderer Institutionen. Anträge bis 25.000 € können jederzeit gestellt werden, für höhere Fördersummen gelten vier feste Termine pro Jahr.
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Förderkriterien
Förderziel
Vergabe finanzieller Förderungen für die Umsetzung herausragender Ideen und Projekte anderer inländischer Institutionen zur Pflege und Erhaltung von Kulturwerten, Bildung, Forschung, Denkmalpflege und verwandten Themengebieten.
Förderfähige Ausgaben
- Materialkosten
- Reisekosten
- Mietkosten
- Werbung
- Eigenhonorar
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Maßnahmen an Baudenkmalen vor 1900
- bereits begonnene oder abgeschlossene Projekte
- private Einzelförderungen
- studentische Filmproduktionen
- Sport- und Unterhaltungsveranstaltungen
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- inländische steuerbegünstigte Körperschaften
- Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Projekte aus den Themengebieten Denkmale, Zukunftsfragen, Stadt und Land, Literatur, Kunst & Kultur sowie Bildung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kurzdarstellung des Projekts
- Projektbeschreibung inkl. Termin- und Ablaufplan
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Freistellungsbescheid
Bewertungskriterien
- Übereinstimmung mit Fördergrundsätzen
- Qualität der Projektbeschreibung
- Relevanz für die Zielthemen
Beschreibung
Die Wüstenrot Stiftung fördert in Baden-Württemberg und bundesweit gemeinnützige Organisationen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Zuschüssen für herausragende Projektideen in den Bereichen Forschung & Innovation, Bauten- und Denkmalschutz, Bildung, Kultur, Infrastruktur & Städtebau, Aus- und Weiterbildung sowie Kultur & Medien. Förderantragstellende können Mittel bis zu 25.000 € jederzeit über das digitale Formular einreichen; für höhere Beträge gelten die Termine 15.12., 1.3., 1.8. und 1.10. Die Unterstützung zielt darauf ab, Kulturwerte, Bildungsvorhaben und Forschungsprojekte zu realisieren und lebt von der engen Übereinstimmung mit den Fördergrundsätzen der Stiftung. Dabei werden Material-, Reise- und Mietkosten ebenso berücksichtigt wie Werbung, Eigenhonorar und Honorare für Dritte. Nicht berücksichtigt werden Maßnahmen an Baudenkmalen vor 1900, bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben, private Einzelprojekte, studentische Filmproduktionen, Sport- und Unterhaltungsveranstaltungen sowie Studien-, Klassen- und Ferienfahrten.
Voraussetzung für eine Förderung ist die Einreichung einer maximal 1.200 Zeichen umfassenden Kurzdarstellung sowie einer ausführlichen Projektbeschreibung (inklusive Termin- und Ablaufplan) und eines detaillierten Kosten- und Finanzierungsplans. Ein aktueller Freistellungsbescheid bestätigt die steuerbegünstigte Status der Antragstellenden. Die Auswahl erfolgt anhand der Übereinstimmung mit den Fördergrundsätzen, der Qualität der Projektbeschreibung und der Relevanz für die Zielthemen Denkmale, Zukunftsfragen, Stadt und Land, Literatur, Kunst & Kultur sowie Bildung. Innerhalb von drei Monaten nach Antragseingang entscheidet ein stiftungsinternes Gremium. Erfolgreiche Projektträger:innen erhalten eine Fördervereinbarung und sind verpflichtet, Verwendung und Ergebnisse schriftlich nachzuweisen. So trägt die Wüstenrot Stiftung nachhaltig zur Pflege und Erhaltung gesellschaftlicher und kultureller Ressourcen bei.
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