Zuschuss

Finanzielle Hilfe für Schwangere in einer schwierigen finanziellen Lage

Einmalige finanzielle Unterstützung für schwangere Frauen in Salzburg in schwieriger finanzieller Lage: bis zu 600 € vor der Geburt, in Ausnahmefällen bis zu 400 € nach der Geburt. Anträge bis zum Geburtstermin möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
29.05.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg
Fördersumme: Einmalig bis zu 600 € vor der Geburt; in Ausnahmefällen bis zu 400 € nach der Geburt

Förderziel

Unterstützung von schwangeren Frauen in einer finanziellen Notlage zur Sicherung des Lebensunterhalts während und nach der Schwangerschaft.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg
  • Gültiger dauerhafter Aufenthaltstitel oder gültige Anmeldebescheinigung
  • Antragstellung im Rahmen eines Beratungstermins
  • Antragstellung 12–8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bis spätestens zum Geburtstermin

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Gültiger Aufenthaltstitel oder gültige Anmeldebescheinigung

Beschreibung

Der Zuschuss Finanzielle Hilfe für Schwangere in einer schwierigen finanziellen Lage unterstützt schwangere Privatpersonen mit Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg, die sich in einer finanziellen Notlage befinden. Im Themenfeld Soziales, Frauenförderung sowie Arbeit & Soziales gewährt das Land Salzburg eine einmalige Zuwendung von bis zu € 600 vor der Geburt; in Ausnahmefällen kann eine Ergänzung von bis zu € 400 im ersten Lebensjahr des Kindes nachgereicht werden. Die Fördermaßnahme ist fortlaufend und setzt einen gültigen Aufenthaltstitel oder eine EU-/EWR-Anmeldebescheinigung, einen persönlichen Beratungstermin sowie die Antragstellung im Zeitraum von 12 bis spätestens 0 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin voraus.

Ziel dieser Unterstützung ist die Sicherung des Lebensunterhalts während und unmittelbar nach der Schwangerschaft sowie die Entlastung werdender Elternteile in herausfordernden Lebenssituationen. Im Rahmen einer kostenlosen Sozialberatung mit Diplom-Sozialarbeiter:innen werden alle relevanten Faktoren wie Einkommens- und Wohnsituation, familiäres Umfeld und gesundheitliche Aspekte beleuchtet. Für den Antrag ist neben dem Nachweis des Wohnsitzes lediglich der gültige Aufenthaltstitel oder die Anmeldebescheinigung vorzulegen; die Auszahlung erfolgt direkt auf das angegebene Konto. Unrechtmäßig bezogene Beträge sind zurückzuzahlen. Diese einmalige Förderung schafft Planungssicherheit und trägt zur Stärkung sozial benachteiligter Familien in Salzburg bei.

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