Zuschuss

Finanzielle Hilfe für Schwangere in einer schwierigen finanziellen Lage

Unterstützung für schwangere Frauen in Salzburg mit finanzieller Notlage. Einmalige Hilfen von € 600 bzw. € 300 vor der Geburt; in Ausnahmefällen nach der Geburt innerhalb des ersten Lebensjahres einmalig € 400.

Soziales

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.09.2025
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg
Fördersumme: € 600 bzw. € 300 vor der Geburt; € 400 nach der Geburt im 1. Lebensjahr

Förderziel

Unterstützung werdender Mütter, die sich aufgrund ihrer finanziellen Lage nicht ohne fremde Hilfe versorgen können.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg
  • Gültiger dauerhafter Aufenthaltstitel (für Drittstaatsangehörige) oder Anmeldebescheinigung (für EU-/EWR-/Schweizer Bürger)
  • Nachweis einer finanziellen Notlage durch Vorlage entsprechender Unterlagen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Meldezettel (Hauptwohnsitznachweis)
  2. Aufenthaltstitel oder Anmeldebescheinigung
  3. Unterlagen zur Prüfung der finanziellen Lage

Bewertungskriterien

  • Finanzielle Bedürftigkeit der Antragstellerin

Beschreibung

Das Land Salzburg unterstützt schwangere Personen in einer finanziell angespannten Situation mit einem einmaligen Zuschuss von bis zu € 600 bzw. € 300 vor der Geburt des Kindes. Ergänzend kann in Ausnahmefällen innerhalb des ersten Lebensjahres eine Nachgeburtshilfe von € 400 gewährt werden. Ziel der Maßnahme ist es, werdende Mütter zu entlasten, deren eigener Lebensunterhalt unter einer definierten Grenze liegt und die ohne zusätzliche finanzielle Hilfe nicht für sich sorgen können. Die Förderung ist dauerhaft verfügbar und richtet sich an Privatpersonen mit Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg.

Förderberechtigt sind Schwangere mit einem gültigen Aufenthaltstitel (für Drittstaatsangehörige) oder einer Anmeldebescheinigung (für EU-/EWR-/Schweizer Bürger:innen), die ihre Bedürftigkeit durch entsprechende Unterlagen nachweisen. Erforderliche Nachweise umfassen den Meldezettel, den Aufenthaltstitel bzw. die Anmeldebescheinigung sowie Belege zur Prüfung der finanziellen Lage. Die Antragstellung muss vor der Geburt zwischen 12 und 8 Wochen vor dem errechneten Termin erfolgen und wird nach dem Kriterium der tatsächlichen finanziellen Bedürftigkeit bewertet. Unrechtmäßig ausgezahlte Beträge sind zurückzuzahlen. Durch die Förderung soll sichergestellt werden, dass werdende Eltern in Salzburg in einer herausfordernden Lebenslage rechtzeitig und unbürokratisch unterstützt werden.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.