Zuschuss

Finanzielle Hilfen für Schwangere in Not

Die Stiftung Hilfe für die Familie gewährt schwangere Frauen in Berlin in finanzieller Notlage Zuschüsse, z. B. für Schwangerschaftsbekleidung und Baby-Erstausstattung. Anträge jederzeit über eine Beratungsstelle möglich.

Soziales Kinder und Jugendliche

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Berlin

Förderziel

Unterstützung schwangerer Frauen in Berlin, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, um die Fortsetzung der Schwangerschaft sowie die spätere Pflege und Erziehung des Kindes durch Zuschüsse für notwendige Anschaffungen (z. B. Schwangerschaftsbekleidung, Baby-Erstausstattung) zu erleichtern.

Förderfähige Ausgaben

  • Schwangerschaftsbekleidung
  • Baby-Erstausstattung

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Nachweise für Käufe vor Antragstellung

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Berlin
  • Nachweis einer finanziellen Notlage
  • Vorrangige Hilfemöglichkeiten ausgeschöpft oder nicht verfügbar
  • Hilfesuchende dürfen nur einmal pro Schwangerschaft einen Antrag stellen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  2. Mutterpass
  3. Unterlagen über eigenes Vermögen
  4. Einkommensnachweise ab dem 3. Schwangerschaftsmonat

Bewertungskriterien

  • Wohnsitz in Berlin
  • Hinreichend nachgewiesene Notlage
  • Ausschöpfung vorrangiger Leistungen
  • Befürwortung durch Beratungsstelle

Beschreibung

Die Stiftung Hilfe für die Familie – Stiftung des Landes Berlin unterstützt schwangere Frauen in Berlin, die sich in einer akuten finanziellen Notlage befinden. Mit einem einmaligen Zuschuss für notwendige Ausgaben wie Schwangerschaftsbekleidung oder Baby-Erstausstattung trägt sie dazu bei, die Fortsetzung der Schwangerschaft sowie die spätere Pflege und Erziehung des Kindes zu sichern. Förderberechtigt sind Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt oder Wohnsitz in Berlin, die keine vorrangigen Hilfsleistungen beziehen können. Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung ist der Nachweis des eigenen Vermögens, Einkommensnachweise ab dem dritten Schwangerschaftsmonat sowie die Bestätigung einer anerkannten Beratungsstelle, die die Situation vor Ort prüft und das Gesuch befürwortet.

Der Antrag kann jederzeit über eine dieser Beratungsstellen eingereicht werden und beinhaltet die Vorlage von Ausweisdokument, Mutterpass, Meldebestätigung und vollständigen Vermögensnachweisen. Nach Eingang prüft die Stiftung die Unterlagen und informiert die Antragstellenden schriftlich über die Entscheidung. Eine Bewilligung erfolgt unter Berücksichtigung folgender Kriterien: hinreichend begründete Notlage, Ausschöpfung vorrangiger Hilfen, Wohnsitz in Berlin und einmalige Antragstellung pro Schwangerschaft. Bewilligte Mittel dürfen ausschließlich für die genehmigten Zwecke eingesetzt werden. Zur abschließenden Abrechnung sind Kaufbelege aufzubewahren und gegebenenfalls vorzulegen. Dieses Programm bietet eine unbürokratische Unterstützung, die im Jahr 2023 bereits jedes sechste in Berlin geborene Kind begleitet hat und damit reale Entlastung in existenziellen Herausforderungen schafft.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.