Zuschuss

Finanzielle Unterstützung von Sprachkursen durch die Willy Scharnow-Stiftung für Touristik

Zuschuss zu Sprachkursen für Mitarbeiter der Touristikbranche und Touristikstudenten bis zu 50% der Kurskosten (max. 300 €), Auszahlung rückwirkend nach Teilnahmebescheinigung. Anträge für das Förderjahr 2026 bis 31.03.2026 möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
31.03.2026 Noch 26 Tage
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Deutschland (bundesweit)
Fördersumme: Bis zu 300 € pro Kurs
Förderquote: 50%

Förderziel

Finanzielle Förderung von Sprachkursen im In- und Ausland für Touristik-Mitarbeitende und Touristikstudierende zur Verbesserung ihrer Fremdsprachenkenntnisse.

Förderfähige Ausgaben

  • Kurskosten Sprachkurs

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Reisekosten
  • Unterbringung und Verpflegung

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Mitarbeitende der Touristikbranche oder Touristikstudierende
  • Anmeldebestätigung der Sprachschule aus dem jeweiligen Jahr
  • Vorlage einer Teilnahmebescheinigung zur Auszahlung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Bewerbungsformular
  2. Expedientenausweis oder Immatrikulationsbescheinigung
  3. Anmeldebestätigung der Sprachschule

Beschreibung

Die Willy Scharnow-Stiftung für Touristik fördert bundesweit Fremdsprachenkurse für Mitarbeitende der Touristikbranche und Touristikstudierende mit einem Zuschuss von bis zu 50 % der Kursgebühren, maximal jedoch 300 €. Dabei werden ausschließlich Kurskosten im In- und Ausland berücksichtigt; Ausgaben für Anreise, Unterkunft oder Verpflegung bleiben unberücksichtigt. Die Auszahlung erfolgt rückwirkend nach Vorlage einer offiziellen Teilnahmebescheinigung. Förderanträge für das Jahr 2026 können bis zum 31. März 2026 eingereicht werden. Durch diese Maßnahme soll die sprachliche Qualifikation in der Tourismuswirtschaft gestärkt werden, um internationale Fachkontakte und den Zugang zu fachlichen Informationen in Fremdsprachen zu erleichtern.

Förderberechtigt sind alle Mitarbeitenden der Touristikbranche sowie Studierende im Bereich Touristik, die eine Anmeldebestätigung der Sprachschule aus dem jeweiligen Jahr vorlegen können. Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich: das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular, ein Expedient:innenausweis oder eine Immatrikulationsbescheinigung sowie die Dokumente zur Anmeldebestätigung der Sprachschule. Einreichungen erfolgen postalisch oder per E-Mail an die Geschäftsstelle der Stiftung. Entscheidung und Auszahlung erfolgen nach Fristende und Prüfung aller eingegangenen Anträge. Interessent:innen werden empfohlen, die Förderrichtlinien frühzeitig zu prüfen und ihre Kursanmeldung rechtzeitig abzuschließen, um die Förderquote optimal zu nutzen und die eigenen Fremdsprachenkenntnisse für den internationalen Tourismusbereich nachhaltig zu verbessern.

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