Finanzielle Zuschüsse zur Aus- und Weiterbildung (Schubert-Durand-Stiftung)
Die Schubert-Durand-Stiftung gewährt finanzielle Zuschüsse zur Aus- und Weiterbildung von Mädchen und Frauen aus dem islamischen Kulturkreis, unabhängig von Nationalitäts- und Religionszugehörigkeit. Schwerpunkte sind Sprachförderung, Schul-, Fach-, Berufs- und Hochschulausbildung.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Schubert-Durand-Stiftung fördert die Bildung und Weiterbildung von Mädchen und Frauen aus dem islamischen Kulturkreis, um deren gesellschaftliche Teilhabe und berufliche Perspektiven zu verbessern und ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Bedürftigkeit muss glaubhaft nachgewiesen werden
- Mädchen oder Frau aus dem islamischen Kulturkreis
- Anträge aus der Region Lörrach werden bevorzugt
- Hilfeleistungen öffentlicher Träger müssen vor Antrag ausgeschöpft sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefüllter Förderantrag
- Projektbeschreibung
- Nachweis der Gesamtkosten
- Nachweise zur Bedürftigkeit (z.B. Einkommensbescheinigungen)
- Rechnungen oder Bescheinigungen zu bereits angefallenen Ausgaben
Bewertungskriterien
- Nachhaltigkeit und Vorbildcharakter des Vorhabens
- Glaubhafte Bedürftigkeit
- Regionale Ausrichtung (Lörrach und Umgebung)
Beschreibung
Die Schubert-Durand-Stiftung mit Sitz in Lörrach vergibt fortlaufend finanzielle Zuschüsse zur Aus- und Weiterbildung von Mädchen und Frauen aus dem islamischen Kulturkreis in Baden-Württemberg. Unabhängig von Nationalitäts- oder Religionszugehörigkeit stehen Sprachförderung, Schul-, Fach-, Berufs- und Hochschulausbildung im Mittelpunkt der Förderung. Ziel ist es, gesellschaftliche Teilhabe und berufliche Perspektiven nachhaltig zu stärken und ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Anträge aus der Region Lörrach und Umgebung werden bevorzugt, um lokale Strukturen zu unterstützen und Vorbildprojekte mit langfristigem Wirkungspotenzial zu fördern.
Förderberechtigt sind privat Bedürftige, die ihre Bildungsziele durch Sprachkurse, Schulbesuch oder ein Studium realisieren möchten. Voraussetzung ist der Nachweis der glaubhaften Bedürftigkeit sowie der Ausschöpfung öffentlicher Leistungen. Die maximale Projektdauer beträgt zwölf Monate; die Mittel werden als Zuschuss gewährt und nach Projektabschluss mit einem Erfolgsnachweis bzw. Abschlussbericht abgerechnet. Bewertungskriterien sind Nachhaltigkeit, Vorbildcharakter und regionale Ausrichtung. Zur Antragstellung sind ein ausgefüllter Förderantrag, eine detaillierte Projektbeschreibung, Kostennachweise, Einkommensbescheinigungen und Belege über bereits angefallene Ausgaben vorzulegen. Die Entscheidung über die Förderhöhe trifft das Kuratorium. Ein Zweitantrag für eine mögliche Weiterförderung kann nach Ablauf des Bewilligungszeitraums eingereicht werden. Auf diese Weise eröffnet die Stiftung jungen Muslimas und Frauen vielfältige Chancen auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe.
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