FISAplus
FISAplus ist das neue Filmförderungsprogramm des BMAW zur Unterstützung internationaler Serviceproduktionen und österreichischer Kino-, TV- und Streaming-Produktionen mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von 30 % bzw. 35 % (inkl. „Grüner Bonus“). Anträge sind ab 01.09.2025 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung internationaler Film- und Serienproduktionen im Rahmen von Serviceproduktionen im Bereich Kino, TV & Streaming sowie österreichischer Film- und Serienproduktionen für TV und Streaming, um den Filmstandort Österreich zu stärken.
Förderfähige Ausgaben
- Produktionskosten (Dreh, Postproduktion)
- Service- und Produktionsdienstleistungen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Betriebsstätte in Österreich
- Tätigkeit als Filmproduktions- oder Produktionsdienstleistungsunternehmen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan / Kostenaufstellung
- Nachweis Sitz/Betriebsstätte in Österreich
- Drehbuch oder Treatment
Bewertungskriterien
- Eingangsreihenfolge (First come - First serve)
- Nachhaltigkeitsbonus (Green Filming)
Beschreibung
FISAplus ist ein bundesweites Filmförderungsprogramm, das vom Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) initiiert und von der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) abgewickelt wird. Es richtet sich an Filmproduktions- und Produktionsdienstleistungsunternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich und unterstützt sowohl internationale Serviceproduktionen im Kino-, TV- und Streaming-Bereich als auch österreichische Film- und Serienprojekte für TV und Streaming. Der Zuschuss beläuft sich auf 30 % der in Österreich angefallenen förderfähigen Ausgaben, ergänzt durch einen „Grünen Bonus“ von weiteren 5 % bei Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen. Die maximale Fördersumme beträgt bis zu 5 Mio. € für Spielfilme und bis zu 7,5 Mio. € für Serien, wobei alle Produktionskosten – von Dreh über Postproduktion bis hin zu Service- und Produktionsdienstleistungen – berücksichtigt werden.
Die Einreichung von Anträgen ist ab dem 1. September 2025 möglich und läuft bis zum 30. August 2026. Das Verfahren folgt dem First-come-first-serve-Prinzip; Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bewertet. Zur Antragstellung sind Projektbeschreibung, Finanzierungsplan und Kostenaufstellung, Nachweis über Sitz oder Betriebsstätte in Österreich sowie ein Drehbuch oder Treatment vorzulegen. Durch FISAplus sollen nicht nur wirtschaftliche Impulse gesetzt, sondern auch die internationale Attraktivität des Filmstandorts Österreich nachhaltig gestärkt werden. Interessierte Unternehmen können sich im aws Fördermanager über Details zu Richtlinien und Einreichkriterien informieren und ihre Förderunterlagen fristgerecht einreichen.
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