Zuschuss

Fleischerei-Förderung des Landes Oberösterreich für den Zeitraum 01.01.2024 – 31.12.2026

Förderung für materielle Investitionsvorhaben (Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung) von Fleischereien in Oberösterreich. Antragsfrist 01.01.2026–31.12.2026.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Oberösterreich
Unternehmensgröße: Kleinunternehmen

Förderziel

Förderung von Investitionsvorhaben in Fleischereibetrieben, insbesondere materielle Investitionen wie Gebäude und Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Förderfähige Ausgaben

  • materielle Investitionen (Gebäude)
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • aktive und gültige Gewerbeberechtigung zur Führung einer Fleischerei
  • maximal 15 MitarbeiterInnen in Vollzeitäquivalent am Investitionsstandort
  • höchstens 7 Standorte

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Richtlinie Fleischerei-Förderung 2024–2026 (PDF)
  2. Rechnungszusammenstellung (LWLD-Wi/E-11a)

Beschreibung

Die Fleischerei-Förderung des Landes Oberösterreich unterstützt kleine Fleischereibetriebe bei wesentlichen Investitionsvorhaben im Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2026. Ziel dieser Initiative ist die Modernisierung und nachhaltige Sicherung lokaler Handwerksstrukturen durch nicht rückzahlbare Zuschüsse (De-minimis-Beihilfen) für materielle Aufwendungen. Gefördert werden insbesondere bauliche Maßnahmen sowie die Anschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattungen, die zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Qualitätsstandards beitragen. Die Förderung fördert damit aktiv Innovation, Energieeffizienz und regionale Versorgung mit hochwertigen Fleisch- und Wurstwaren.

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einer gültigen Gewerbeberechtigung zur Führung einer Fleischerei, die am Investitionsstandort nicht mehr als 15 Mitarbeiter:innen in Vollzeitäquivalent beschäftigen und maximal sieben Standorte betreiben. Die Antragstellung ist im Förderzeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 möglich. Als förderfähige Ausgaben gelten materielle Investitionen in Gebäude und Betriebs- sowie Geschäftsausstattung. Zur Antragseinreichung sind die „Richtlinie Fleischerei-Förderung 2024–2026“ (PDF) sowie die „Rechnungszusammenstellung (LWLD-Wi/E-11a)“ beizulegen. Durch diese Dokumente werden detaillierte Voraussetzungen und Nachweiserfordernisse transparent dargestellt. Interessierte Betriebe erhalten damit eine strukturierte Unterstützung für ihre Modernierungsprojekte und profitieren zugleich von einer finanziellen Entlastung, um langfristig am Markt bestehen zu können.

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