Fleischerei-Förderung
Förderung von Investitionen in Fleischereibetrieben in Oberösterreich zur Verbesserung der Nahversorgung; Antragstellung bis 31.12.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Investitionen von Fleischereibetrieben, die zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Nahversorgungssituation für die oberösterreichische Bevölkerung beitragen.
Förderfähige Ausgaben
- Planung und Beratung (Honorare als Anschaffungsnebenkosten)
- Errichtung (Um-, Zu- und Neubau von Gebäuden)
- Anschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattungen
- Übernahme von Betrieben (Ablöse von Investitionsgütern)
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- aktive und gültige Gewerbeberechtigung zur Führung einer Fleischerei
- max. 15 MitarbeiterInnen in Vollzeitäquivalent am Investitionsstandort
- max. 15 MitarbeiterInnen in Vollzeitäquivalent in der Gemeinde des Investitionsstandortes
- max. 7 Betriebsstandorte
- unternehmerische Eigenständigkeit bei Franchisekonzept
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderungsantrag im Rahmen der Richtlinie zur Fleischerei-Förderung
- schlüssige Projektbeschreibung inkl. Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplan
Beschreibung
Die Fleischerei-Förderung des Landes Oberösterreich unterstützt gezielt Kleinunternehmen mit aktiver Gewerbeberechtigung zur Führung einer Fleischerei in Oberösterreich. Gefördert werden Investitionsvorhaben, die zur Stärkung und langfristigen Sicherung der Nahversorgung der oberösterreichischen Bevölkerung beitragen. Antragsberechtigt sind Betriebe mit höchstens 15 Mitarbeiter:innen (Vollzeitäquivalent) am Investitionsstandort und in der jeweiligen Gemeinde sowie maximal sieben Betriebsstandorte. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses oder Zinsenzuschusses und kann beispielsweise für Neuerrichtung, Modernisierung, Qualitätsverbesserung, Angebotserweiterung oder die Übernahme bestehender Betriebe eingesetzt werden. Dadurch sollen regionale Strukturen gestärkt und hochwertige Lebensmittel künftig noch besser verfügbar gemacht werden.
Voraussetzung für eine Förderung ist eine schlüssige Projektbeschreibung inklusive Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplan sowie die gesicherte Finanzierung des Vorhabens. Als förderfähige Ausgaben gelten Honorare für Planung und Beratung, Um-, Zu- oder Neubauten von Gebäuden, Anschaffungen von Betriebs- und Geschäftsausstattungen sowie Ablösezahlungen bei Betriebsübernahmen. Der Förderungsantrag ist vor Projektbeginn über das Wirtschaftsportal Oberösterreich einzureichen und kann bis zum 31.12.2026 gestellt werden. Für die Antragstellung sind das ausgefüllte Förderungsformular im Rahmen der Richtlinie zur Fleischerei-Förderung und die detaillierte Projektbeschreibung erforderlich. Unternehmer:innen profitieren von einer unkomplizierten Abwicklung und der nachhaltigen Stärkung ihres Betriebsstandorts.
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