Zuschuss

Förder von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes und der Wasserqualität

Förderung für landwirtschaftliche Maßnahmen in Brandenburg zur Verbesserung von Klimaschutz und Wasserqualität durch freiwillige Bewirtschaftungsverpflichtungen nach GAP-Strategieplan. Anträge bis 31.12. eines Jahres vor Beginn möglich.

Klimaschutz Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2029
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Brandenburg
Unternehmensgröße: Alle Größen
Fördersumme: 1.600 € je Hektar (Teil II A) bis 366 € je Hektar (Teil II D) je Jahr
Förderquote: 100%
Projektstart ab: 01.01.2025
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Zuwendungen für landwirtschaftliche Unternehmen und andere Begünstigte zur Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes und der Wasserqualität, u. a. Verringerung von Treibhausgasemissionen, Verbesserung der Kohlenstoffbindung und nachhaltiger Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen.

Förderfähige Ausgaben

  • Pflanzungskosten
  • Saatgut
  • Baumpflanzungen
  • Markierungsarbeiten
  • Beratungskosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Baumaßnahmen an Gebäuden
  • Fahrzeuge
  • Laufende Betriebskosten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Bildungseinrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Genossenschaften
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Betriebssitz in Brandenburg
  • Flächen im digitalen Feldblockkataster erfasst
  • Bereitschaft zu freiwilligen Bewirtschaftungsverpflichtungen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Nutzungsplan
  3. Standortgutachten
  4. Nachweis zur Betriebsinhaberschaft

Bewertungskriterien

  • Eignung der Fläche (Kulisse)
  • Praxisrelevanz und Innovationsgehalt
  • Fachliche Qualifikation des Antrags
  • Klima- und Umweltnutzen

Beschreibung

Die Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in Brandenburg zielt darauf ab, landwirtschaftliche Betriebe und sonstige Begünstigte bei freiwilligen Bewirtschaftungsverpflichtungen zu unterstützen, die über die üblichen Anforderungen hinausgehen. Im Fokus stehen fünf Teilmaßnahmen: die Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland, Moorbodenschutz, Wasserrückhalt, Gewässerschutz- und Uferrandstreifen sowie extensive Ackernutzung in sensiblen Bereichen. Mit flankierenden Beratungs- und Planungskosten werden ökologisch wertvolle Leistungen honoriert – von Erhalt und Pflege von Grünland bis zu Planungen für Trinkwasserschutzgebiete. Das Programm ermöglicht 100-prozentige Zuschüsse (bis zu 1 600 € pro Hektar/A) und fördert dabei u. a. Kohlenstoffbindung, Reduktion von Treibhausgasen und Erhalt der Wasserqualität. Anträge für den Jahresbeginn 2025 können bis zum 31. Dezember 2024 bei den Landwirtschaftsämtern gestellt werden. Für jedes Projekt sind neben Lage in Brandenburg, Betriebsnachweis und digitalem Feldblockkataster auch ein Nutzungsplan, Standortgutachten und weitere Unterlagen einzureichen.

Die Auswahl erfolgt im kontinuierlichen Verfahren an festgelegten Stichtagen, nach Prüfung auf Förderfähigkeit und Erfüllung von Kernkriterien wie Flächenqualität, Praxisrelevanz und Innovationsgehalt. Mit fachlichen Auswahlgremien werden die Maßnahmen nach ihrem Klima- und Umweltnutzen bewertet. Erfüllte Projekte werden zeitnah veröffentlicht, während nicht berücksichtigte Anträge auf eine Warteliste kommen oder abgelehnt werden. Über erfolgreich bewilligte Vorhaben informiert die zuständige Bewilligungsbehörde; eine Begleitung in Form von Beratungen und Gremienarbeit sichert die fachgerechte Umsetzung und den dauerhaften Nutzen für Klima-, Natur- und Wasserschutz in Brandenburg.

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