Zuschuss

Förderantrag (Einrichtung/Verein) – Stiftung Lebenshilfe Region Donau-Iller

Antragsformular für Einrichtungen und Vereine zur Beantragung projektbezogener Förderung inklusionsfördernder Vorhaben durch die Stiftung Lebenshilfe Region Donau-Iller. Anträge können jederzeit gestellt werden.

Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Baden-Württemberg, Bayern

Förderziel

Förderung von inklusionsfördernden Projekten und Einzelfallhilfen für Menschen mit Behinderung in der Region Donau-Iller und im Landkreis Günzburg.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz in der Region Donau-Iller oder im Landkreis Günzburg
  • Einrichtung oder Verein als Antragsteller
  • Projekt oder Maßnahme zum Zweck der Inklusion oder Unterstützung von Menschen mit Behinderung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Projektbeschreibung
  3. Finanzierungsplan
  4. Verwendungsnachweis mit Rechnungskopien

Beschreibung

Die Stiftung Lebenshilfe Region Donau-Iller unterstützt seit über 25 Jahren wirkungsvoll inklusionsfördernde Vorhaben in Baden-Württemberg und Bayern. Mit dem Förderantrag für Einrichtungen und Vereine werden projektbezogene Zuschüsse für Maßnahmen und Einzelfallhilfen bereitgestellt, die Menschen mit Behinderung in der Region Donau-Iller sowie im Landkreis Günzburg Teilhabe und aktive Mitwirkung ermöglichen. Antragstellende Organisationen können jederzeit ihren Förderantrag einreichen und erhalten unkomplizierte finanzielle Unterstützung, beispielsweise für barrierefreie Um- und Ausbauten, Freizeit- oder Bildungsangebote sowie therapeutische Maßnahmen. Die Stiftung agiert als gemeinnützige Einrichtung, getragen von ehrenamtlichem Vorstand und Kuratorium, und finanziert ihre Arbeit durch Zustiftungen, Erbschaften und Spenden.

Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände, Vereine und öffentliche Einrichtungen mit Sitz in der Region Donau-Iller oder im Landkreis Günzburg. Voraussetzung ist ein inklusionsbezogenes Projekt oder eine Maßnahme zugunsten von Menschen mit Behinderung. Dem Förderantrag sind das ausgefüllte Antragsformular, eine aussagekräftige Projektbeschreibung, ein detaillierter Finanzierungsplan sowie nach Abschluss der Maßnahme der Verwendungsnachweis mit entsprechenden Rechnungskopien beizufügen. Zuschüsse werden als einmalige Zuwendung gewährt und dienen dazu, Lebensqualität nachhaltig zu sichern. Die Stiftung Lebenshilfe Region Donau-Iller lädt gemeinnützige Träger dazu ein, inklusive Initiativen zu realisieren und damit das Miteinander in der Region weiter zu stärken.

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