Förderantrag – Stiftung Kunst und Kultur der Sparkasse Dachau
Projektförderung für Kunst, Kultur und Denkmalschutz im Gebiet der Stadt und des Landkreises Dachau. Anträge können jederzeit gestellt werden, der Stiftungsvorstand entscheidet in der Regel zweimal jährlich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Kunst- und Kulturprojekten sowie des Denkmalschutzes im Gebiet der Stadt und des Landkreises Dachau zur nachhaltigen Stärkung der regionalen Kulturlandschaft und öffentlichen Wirkung.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projektort Stadt oder Landkreis Dachau
- Gemeinnützigkeit des Antragstellers
- Hoher öffentlicher Nutzen für Dachau
- Ergebnis öffentlich zugänglich
- Gesamtfinanzierung gesichert
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefüllter Förderantrag
- Gemeinnützigkeitsbescheinigung
- detaillierte Kostenaufstellung
- Finanzierungsplan
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Projekts
- Nachhaltigkeit und breite Wirkung
- Öffentlicher Nutzen für die Region
Beschreibung
Die Stiftung Kunst und Kultur der Sparkasse Dachau unterstützt seit 2004 mit einem Stiftungsvermögen von 1 Mio. € gemeinnützige Vorhaben im Bereich Kunst, Kultur und Denkmalschutz in der Stadt und im Landkreis Dachau. Steuerbegünstigte Vereine, Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie öffentliche Institutionen mit Sitz und Projektdurchführung vor Ort können jederzeit Anträge einreichen. Der Stiftungsvorstand entscheidet in der Regel zweimal jährlich über die Vergabe von Zuschüssen, die der nachhaltigen Stärkung der regionalen Kulturlandschaft und der nachhaltigen öffentlichen Wirkung dienen. Gefördert werden Einzelprojekte ebenso wie längerfristige Initiativen mit innovativem Ansatz, hohem öffentlichen Nutzen und breiter Wirkung in den Themenfeldern Kultur, Bauten und Denkmalschutz, Wissenschaft, Kultur & Medien, Infrastruktur & Städtebau sowie Forschung & Innovation.
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Antragstellung sind die Gemeinnützigkeit des Antragstellenden, die Initiierung und Realisierung des Projekts in Stadt oder Landkreis Dachau sowie die dauerhafte Sicherung der Gesamtfinanzierung. Ergebnisse müssen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich sein. Zur Einreichung gehören ein ausgefüllter Förderantrag, eine aktuelle Gemeinnützigkeitsbescheinigung, eine detaillierte Kostenaufstellung und ein Finanzierungsplan. Die Auswahl erfolgt anhand der Kriterien Innovationsgehalt, Nachhaltigkeit und öffentlicher Nutzen. Nach positiver Entscheidung werden die Fördermittel auf Abruf je nach Projektfortschritt ausgezahlt. Durch eine gezielte Projektförderung setzt die Stiftung neue kulturelle Akzente und trägt dazu bei, dass Dachau als kulturelles Zentrum in Bayern weiter an Strahlkraft gewinnt.
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