Zuschuss

Förderbereich Bevölkerungsschutz, Feuerwehrwesen, Ordnungsrecht

Förderung im Bereich Bevölkerungsschutz, Feuerwehrwesen und Ordnungsrecht in Baden-Württemberg. Anträge können laufend gestellt werden.

Katastrophenschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg

Förderziel

Förderung von kommunalen und ehrenamtlichen Organisationen im Bevölkerungsschutz, im Feuerwehrwesen sowie bei ordnungsrechtlichen Maßnahmen zur Stärkung der öffentlichen Sicherheit und Einsatzbereitschaft.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Einsatzgebiet in Baden-Württemberg
  • Tätigkeit im Bereich Bevölkerungsschutz, Feuerwehrwesen oder Ordnungsrecht

Beschreibung

Der Förderbereich Bevölkerungsschutz, Feuerwehrwesen und Ordnungsrecht des Landes Baden-Württemberg richtet sich an öffentliche Einrichtungen sowie gemeinnützige Organisationen mit Sitz oder Einsatzgebiet in Baden-Württemberg. Ziel ist die Stärkung der öffentlichen Sicherheit und Einsatzbereitschaft durch Zuschüsse für kommunale Feuerwehren, Rettungsdienste sowie weitere Einheiten des ehrenamtlichen Bevölkerungsschutzes. Die Fördermöglichkeiten stehen fortlaufend zur Verfügung und erlauben eine flexible Antragstellung ohne feste Fristen. Gefördert werden Maßnahmen und Projekte in den Themenfeldern Katastrophenschutz, Arbeit & Soziales sowie ordnungsrechtliche Aufgaben, die zur Verbesserung der Einsatzstrukturen und zur Modernisierung von Ausrüstung, Schulung und Ausbildung beitragen.

Die Förderung unterstützt vielfältige Vorhaben, etwa die Beschaffung von Einsatzfahrzeugen, technischer Ausrüstung oder Schutzausrüstung sowie die Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen und Übungen. Kommunale Träger:innen und zivilgesellschaftliche Einrichtungen profitieren gleichermaßen von dieser Zuschussregelung, um die Leistungsfähigkeit in Not- und Katastrophenlagen zu erhöhen. Anträge können jederzeit beim Regierungspräsidium eingereicht werden. Die transparente Vergabe orientiert sich an klar definierten Voraussetzungen: Wesentlich sind der Nachweis der Tätigkeit im Bevölkerungsschutz, Feuerwehrwesen oder im Ordnungsrecht sowie die Verortung in Baden-Württemberg. Durch die kontinuierliche Förderung leistet das Programm einen entscheidenden Beitrag zum Erhalt und Ausbau einer leistungsfähigen Gefahrenabwehr im Land.

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