Förderbereich Demenz
Unterstützung von Institutionen und Projekten zur Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen – z. B. Netzwerk Demenz Stuttgart, Webinare und Broschüren.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten und Initiativen, die die Lebensqualität von an Demenz erkrankten Menschen und deren Angehörigen verbessern und neue Informations- sowie Unterstützungsangebote entwickeln.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Tätigkeit im Bereich Demenz oder Altenhilfe
- Sitz oder Projektstandort in Deutschland
Beschreibung
Der Förderbereich „Demenz“ der Dieter von Holtzbrinck Stiftung GmbH unterstützt seit ihrer Gründung Initiativen und Institutionen in Baden-Württemberg, die sich der Verbesserung der Lebensqualität von an Demenz erkrankten Menschen und deren Angehörigen widmen. Im Mittelpunkt stehen Projekte wie das Netzwerk Demenz Stuttgart, das den fachlichen Austausch fördert und innovative Hilfsangebote weiterentwickelt. Gefördert werden außerdem die Erstellung von Broschüren, Ratgebern und digitalen Informationsformaten: Ein Wegweiser informiert umfassend zu Pflegeversicherung, rechtlichen Fragen und technischen Hilfsmitteln, während Webinare Fachkräfte, ehrenamtlich Engagierte und Angehörige praxisnah schulen. Diese Materialien bieten wertvolle Grundlagen für Beratungsstellen, Tagespflegeeinrichtungen und ambulante Dienste, um Betroffene bestmöglich zu begleiten.
Die kontinuierliche Einreichungsmöglichkeit von Anträgen richtet sich an gemeinnützige Organisationen sowie öffentliche Einrichtungen, die ihren Sitz oder Projektstandort in Deutschland haben und im Bereich Demenz- bzw. Altenhilfe tätig sind. Ziel ist die Förderung von Projekten, die neue Informations- und Unterstützungsangebote entwickeln, Betreuungsstrukturen stärken und das Miteinander von Betroffenen und Fachkräften vertiefen. Durch eine finanzielle Zuschussförderung entsteht Raum für kreative Ansätze, die den Alltag mit Demenz erleichtern und langfristig zu einem inklusiven Miteinander beitragen. Interessierte Institutionen können jederzeit ihre Anträge stellen und so aktiv zur Entlastung von Angehörigen und zur besseren Vernetzung aller Beteiligten beitragen.
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