Fördergelder der UmKiNik Stiftung
Die UmKiNik Stiftung vergibt jährliche Fördergelder an gemeinnützige Organisationen und Vereine für Projekte der Kinder- und Jugendarbeit sowie des Umweltschutzes (national und international). Bewerbungen bis 31. Mai möglich; im Juli werden die Mittel überreicht.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung gemeinnütziger Organisationen und Vereine bei der Durchführung von Projekten in der Kinder- und Jugendarbeit sowie im Bereich Umweltschutz auf nationaler oder internationaler Ebene.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinnützigkeit in Deutschland (AZ bzw. Kopie des Förderbescheides)
- Öffentliche Rechnungslegung (Einnahmen und Ausgaben im Internet auffindbar)
- Projekt-Reporting
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kopie des Förderbescheides
- Nachweis der öffentlichen Rechnungslegung
- Projekt-Reporting
Beschreibung
Die UMKINIK Stiftung fördert jährlich gemeinnützige Organisationen und Vereine mit Zuschüssen für Projekte in der Kinder- und Jugendarbeit sowie im Umwelt- und Naturschutz – national wie international. Bundesweit ansässige Akteur:innen aus den Bereichen Arbeit & Soziales, Energieeffizienz und Klimaschutz sind ebenso eingeladen, sich zu bewerben. Mit der Förderinitiative werden kreative Ansätze und nachhaltige Maßnahmen unterstützt, die sowohl jungen Menschen als auch der Umwelt zugutekommen. Die beantragten Mittel werden einmal jährlich im Juli ausgezahlt, sofern ein eingereichtes Vorhaben die Auswahlkriterien erfüllt und im Budget der Stiftung verankert ist.
Für die Antragstellung bis zum 31. Mai eines jeden Jahres müssen Interessent:innen den Nachweis der Gemeinnützigkeit in Deutschland (Amtliches Zeichen oder Kopie des Förderbescheides), die Offenlegung von Einnahmen und Ausgaben im Internet sowie ein Konzept zum Projekt-Reporting vorlegen. Der Fokus liegt auf transparentem Umgang mit Fördermitteln und klar definierten Projektzielen. Antragsberechtigt sind ausschließlich Vereine und Verbände, die gemäß der Stiftungssatzung tätig sind und ihre Unterlagen fristgerecht einreichen. Die Auswahl erfolgt nach Bekanntgabe im Juli; geförderte Organisationen können mit einer finanziellen Unterstützung rechnen, die gezielt in die Förderung von Kindern, Jugendlichen und den Schutz natürlicher Lebensräume investiert wird.
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