Zuschuss

Fördergrundsätze „Kleine Wasserkraft“

Förderung der technischen und ökologischen Modernisierung kleiner Wasserkraftanlagen (100–1.000 kW) in Baden-Württemberg. Anträge können ganzjährig bei der zuständigen unteren Wasserbehörde gestellt werden.

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Förderziel

Ziel ist es, die technische Modernisierung der kleinen Wasserkraft zu fördern und die vorhandenen Potenziale unter Beachtung der ökologischen Rahmenbedingungen effizient zu nutzen.

Förderfähige Ausgaben

  • Technische Modernisierung bestehender Anlagen
  • Revitalisierung nicht betriebsbereiter Anlagen und Querbauwerke
  • Errichtung von Anlagen zur ökologisch verträglichen Potenzialerschließung

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anlagenleistung >= 100 kW und < 1.000 kW
  • EU-KMU-Kriterien: Jahresumsatz < 10 Mio. € bzw. 50 Mio. € oder Jahresbilanzsumme < 10 Mio. € bzw. 43 Mio. €
  • Weniger als 50 bzw. 250 Beschäftigte
  • Beteiligung eines Nicht-KMU am Unternehmen < 25 %
  • Zuwendungen der letzten drei Steuerjahre < 200.000 €

Beschreibung

Die Fördergrundsätze „Kleine Wasserkraft“ des Landes Baden-Württemberg unterstützen die technische und ökologische Modernisierung von Wasserkraftanlagen mit Leistungen zwischen 100 kW und 1 000 kW. Unter Berücksichtigung der naturschutzrechtlichen Rahmenbedingungen zielt das Programm darauf ab, vorhandene Potenziale effizient zu erschließen und einen nachhaltigen Beitrag zur Energieeffizienz und zum Klimaschutz zu leisten. Anträge können fortlaufend bei der jeweils zuständigen unteren Wasserbehörde eingereicht werden. Förderberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Unternehmen, die die EU-KMU-Definition erfüllen und als Eigentümer:innen oder rechtmäßige Betreiber:innen von Wasserkraftanlagen beziehungsweise Querbauwerken fungieren.

Gefördert werden insbesondere die technische Modernisierung bestehender Anlagen, die Revitalisierung nicht betriebsbereiter Wasserkraftanlagen und Querbauwerke sowie die Errichtung neuer Anlagen zur ökologisch verträglichen Potenzialerschließung auf Basis der Landespotenzialstudien. Voraussetzung ist, dass die Zuwendungsempfänger:innen die Kriterien für KMU (Umsatz- und Bilanzgrenzen, Beschäftigtenanzahl, Beteiligung Dritter) erfüllen und in den letzten drei Steuerjahren Förderhöchstbeträge nicht überschritten haben. Durch diese Maßnahmen werden Modernisierungsschritte vorangetrieben, die zugleich den Schutz von Gewässerökologie und Artenvielfalt gewährleisten.

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