Förderleistungen - Unterstützungsmaßnahmen der Emmy Schuster-Holzammer Stiftung
Die Stiftung unterstützt satzungsgemäß Organisationen, Vereine und Einrichtungen, die behinderte Menschen im Stadt und Landkreis Rosenheim fördern, z.B. durch Finanzierung von Fahrzeugen, Rampen, Ausstattung sowie regelmäßige finanzielle Zuwendungen.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Vereinen und Einrichtungen, die sich für Menschen mit Behinderung im Stadt und Landkreis Rosenheim einsetzen, durch Finanzierung von Fahrzeugen, barrierefreien Einrichtungen, Ausstattung und regelmäßigen Zuwendungen gemäß Stiftungszweck.
Förderfähige Ausgaben
- Fahrzeuge
- Barrierefreie Einrichtungen (Rampen, Hebelifter)
- Ausstattung und Einrichtung
- Klimaanlagen
- Spiel- und Sportgeräte
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Tätigkeit im Bereich Behindertenhilfe im Stadt und Landkreis Rosenheim
- Satzungsgemäße Förderung behinderter Menschen
Beschreibung
Die Emmy Schuster-Holzammer Stiftung fördert fortlaufend gemeinnützige Organisationen, Vereine und öffentliche Einrichtungen im Stadt- und Landkreis Rosenheim, die sich satzungsgemäß der Unterstützung von Menschen mit Behinderung widmen. Die Förderinitiative richtet sich explizit an Projekte aus den Bereichen Soziales, Gesundheit, Infrastruktur, Arbeit & Soziales sowie Städtebau. Antragsteller:innen können jederzeit Zuschüsse beantragen, um Barrieren abzubauen und inklusive Angebote zu stärken. Die Stiftung trägt damit zur nachhaltigen Verbesserung der Mobilität, Lebensqualität und Teilhabe dieser Zielgruppe bei.
Gefördert werden unter anderem Fahrzeuge für mobilen Hausnotruf oder Krankenpflege, barrierefreie Einrichtungen wie Rampen und Hebelifter, die Ausstattung von Therapie- und Gemeinschaftsräumen sowie Klimaanlagen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Auch Spiel- und Sportgeräte für inklusive Freizeitaktivitäten und regelmäßige finanzielle Zuwendungen an etablierte Träger wie Lebenshilfe, Roter Kreuz-Kreisverband oder Integrationsvereine gehören zum Leistungsspektrum. Durch die gezielte Investition in Infrastruktur und Ausstattung unterstützt die Stiftung den Ausbau hilfreicher Angebote und stärkt lokale Netzwerke der Behindertenhilfe. Interessierte Vereine und öffentliche Institutionen im Fördergebiet Rosenheim können jederzeit einen Antrag einreichen und so langfristig von dieser bewährten Zuschussmöglichkeit profitieren.
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