Fördermittel 2027: Innovative Projekte zur Entlastung Angehöriger
Für das Jahr 2027 vergibt die Wilhelm von Lauff-Stiftung (Deutsche Stiftung für Demenzerkrankte) Fördermittel für innovative Projekte, die Angehörige von Menschen mit Demenz entlasten. Anträge sind bis zum 30.11.2026 per PDF einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung innovativer Projekte, die pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz in ihrer häuslichen Betreuung entlasten und so ihre körperliche, seelische und soziale Belastung mindern.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Rückwirkende Kosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinnützigkeitsnachweis
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Einreichung als PDF bis 30.11.2026
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Vergaberichtlinien
- Gemeinnützigkeitsnachweis
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
Beschreibung
Die Wilhelm von Lauff-Stiftung – Deutsche Stiftung für Demenzerkrankte schreibt für das Jahr 2027 ein bundesweites Förderprogramm aus, das innovative Ansätze zur Entlastung von Angehörigen pflegebedürftiger Menschen mit Demenz unterstützt. Gefördert werden Projekte gemeinnütziger Organisationen, öffentlicher Einrichtungen und Stiftungen, die im Themenfeld „Soziales & Gesundheit“ sowie „Forschung & Innovation“ ansetzen und dabei arbeits- und sozialpolitische Aspekte berücksichtigen. Ziel ist es, Betreuungskonzepte zu entwickeln, die die körperliche, seelische und soziale Belastung pflegender Personen in der häuslichen Umgebung spürbar reduzieren. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, um kreative Unterstützungsangebote nachhaltig umzusetzen und den Alltag von Familien mit Demenzerkrankten zu erleichtern.
Zur Antragstellung sind ein gültiger Gemeinnützigkeitsnachweis, ein vollständig ausgefülltes Antragsformular, eine ausführliche Projektbeschreibung sowie ein detaillierter Finanzierungsplan erforderlich. Anträge müssen als PDF bis zum 30. November 2026 bei der Stiftung eingereicht werden; förderunschädliche Kosten im Sinne rückwirkender Ausgaben werden dabei nicht berücksichtigt. Der Projektbeginn ist ab dem 1. Januar 2027 vorgesehen. Interessierte Organisationen erhalten im Rahmen der Vergaberichtlinien alle notwendigen Details zu den Fördervoraussetzungen und Nachweispflichten. Dieses Förderangebot eröffnet die Chance, ein nachhaltiges Entlastungsmodell zu etablieren und die Lebensqualität von Familien im herausfordernden Alltag mit Demenz zu steigern.
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