Fördermittel der Evangelischen Stiftung für Kirche und Diakonie im Kirchenkreis Aachen
Die Evangelische Stiftung für Kirche und Diakonie im Kirchenkreis Aachen unterstützt diakonische, kirchliche und mildtätige Arbeitsfelder im Kirchenkreis Aachen mit unkomplizierten Fördermitteln. Anträge sind jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Stiftung vergibt nach Maßgabe ihrer Satzung Finanzmittel zur Unterstützung diakonischen, kirchlichen und mildtätigen Handelns. Gefördert werden insbesondere Arbeitsfelder der Alten-, Jugend-, Familien-, Behinderten- und Suchthilfe sowie der Arbeit mit Gefährdeten, Arbeitslosen und Menschen mit Migrationshintergrund und für gemeindliche Projekte aller Generationen im Kirchenkreis Aachen.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz im Kirchenkreis Aachen
- Mitgliedschaft im Diakonischen Werk Rheinland
- Steuerbegünstigte Zwecke nach Abgabenordnung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Beschreibung des Arbeitsfeldes
- Finanzierungsübersicht
- Datum und Unterschrift
Bewertungskriterien
- Zweckbindung diakonisch/kirchlich
- Notwendigkeit der Förderung für Fortführung
- Mitgliedschaft im Diakonischen Werk Rheinland
- Priorität für Stifter und Unterstützer
Beschreibung
Die Evangelische Stiftung für Kirche und Diakonie im Kirchenkreis Aachen fördert kontinuierlich diakonische, kirchliche und mildtätige Projekte im gesamten Kirchenkreis Aachen. Mit unkomplizierten Zuschüssen unterstützt sie insbesondere Arbeitsfelder in der Alten-, Jugend-, Familien-, Behinderten- und Suchthilfe sowie in der Integrationsarbeit für Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der Stiftung ist es, Hoffnungsorte vor Ort zu stärken und Menschen in herausfordernden Lebenssituationen eine nachhaltige Perspektive zu bieten. Seit ihrer Gründung im Jahr 2006 flossen bereits über 2,14 Mio. € in vielfältige Angebote von Kindergärten, Jugendeinrichtungen und Beratungsstellen bis hin zu Seniorenarbeit, Hospizdiensten und Initiativen zur Arbeitsmarktintegration. Die Stiftung setzt dabei auf eine enge Vernetzung mit Kirchengemeinden, diakonischen Trägern und zivilgesellschaftlichem Engagement, um das christliche Menschenbild in die Lebenswirklichkeit aller Generationen hineinzutragen.
Antragsberechtigt sind alle im Kirchenkreis Aachen ansässigen gemeinnützigen Kirchengemeinden, öffentlichen Einrichtungen sowie selbständige diakonische Träger mit Mitgliedschaft im Diakonischen Werk Rheinland. Fördervoraussetzungen sind der Nachweis steuerbegünstigter Zwecke gemäß Abgabenordnung, ein schriftlicher Antrag mit Arbeitsfeldbeschreibung, Finanzierungsübersicht und unterschriebenem Formular sowie die Erfüllung der Satzungsziele. Das Kuratorium entscheidet turnusunabhängig über die Vergabe, wobei Priorität der Fortführung dringend benötigter Projekte und der Mitwirkung als Stifter:in oder Unterstützer:in zukommt. Anträge können fortlaufend eingereicht werden; alle erforderlichen Unterlagen stehen als Word- und PDF-Version zum Download bereit. Die transparente Mittelvergabe ermöglicht es, diakonisches Handeln vor Ort wirksam zu fördern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Nordrhein-Westfalen nachhaltig zu stärken.
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