Zuschuss

Fördermittel der Stiftung inVITAtio

Die Stiftung inVITAtio fördert gemeinnützige, kirchliche und staatliche Einrichtungen sowie Initiativen, die hilfebedürftige Menschen in Krisensituationen psychosozial beraten, praktische Hilfen leisten und innovative Wohn- und Lebenskonzepte entwickeln. Anträge können jederzeit schriftlich per Post eingereicht werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Deutschland (bundesweit)
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Die Förderung dient der Unterstützung gemeinnütziger, kirchlicher und staatlicher Einrichtungen sowie gemeinnütziger Privatinitiativen bei der psychosozialen Beratung, praktischen Hilfen und der Entwicklung innovativer Wohn- und Lebenskonzepte für hilfebedürftige Menschen in besonderen Krisensituationen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinnützigkeit und Satzungskonformität zum Stiftungszweck
  • Berechtigung zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen nach § 50 EStDV
  • Einreichung vollständiger Antragsunterlagen gemäß Förderrichtlinien

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse des Antragstellers
  2. Allgemeine Beschreibung der Institution und des Projekts
  3. Begründung und Zweck des Projekts
  4. Gesamtkosten und Finanzbedarf
  5. Aktueller Freistellungsbescheid zur Körperschaftssteuer

Bewertungskriterien

  • Satzungskonformität
  • Erfüllung der Förderziele

Beschreibung

Die Stiftung inVITAtio fördert bundesweit gemeinnützige, kirchliche und staatliche Einrichtungen sowie Initiativen, die hilfebedürftige Menschen in besonderen Krisensituationen psychosozial beraten, praktische Hilfen leisten und innovative Wohn- und Lebenskonzepte entwickeln. Förderberechtigt sind Organisationen, Vereine und Privatinitiativen, die der Satzung entsprechen und berechtigt sind, Zuwendungsbestätigungen nach § 50 EStDV auszustellen. Anträge für finanzielle Zuschüsse können jederzeit in schriftlicher Form per Post eingereicht werden. Voraussetzung für eine Zuwendung ist neben der Gemeinnützigkeit die Einreichung vollständiger Unterlagen gemäß den Förderrichtlinien der Stiftung, darunter eine Projektbeschreibung, Begründung, Kostenübersicht und aktueller Freistellungsbescheid zur Körperschaftssteuer. Die Vergabe erfolgt auf Basis von Satzungskonformität und der Erfüllung der Förderziele; ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Mit ihren Fördermitteln unterstützt die Stiftung inVITAtio u. a. Projekte in den Bereichen Beziehungs- und Familienberatung, Hospizarbeit, Jugendsozialarbeit und Integration von Flüchtlingskindern. Ebenso werden Konzepte zur Eingliederung hilfebedürftiger Jugendlicher in Arbeit und Verbesserungen der Lebensbedingungen alleinerziehender Frauen gefördert. Die Förderung zielt darauf ab, Menschen in Übergängen zwischen Lebensabschnitten zu begleiten und ihnen ein selbstbestimmtes Leben in Würde zu ermöglichen. Interessierte Antragsteller:innen finden die detaillierten Förderrichtlinien sowie Angaben zu benötigten Unterlagen im entsprechenden PDF-Dokument der Stiftung und werden nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen individuell über mögliche Unterstützung informiert.

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