Fördermittel für den Schienengüterverkehr des Landes Hessen (RiLi SGV)
Das Land Hessen fördert Infrastrukturmaßnahmen und Untersuchungen zur Erhaltung, Reaktivierung, Erweiterung oder Neueinrichtung von Schienengüterverkehr in Hessen. Zuschüsse von bis zu 50 % für Unternehmen und bis zu 60 % für Kommunen sind möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Maßnahmen zur Stärkung des Schienengüterverkehrs in Hessen durch Erhalt, Reaktivierung, Erweiterung oder Neueinrichtung von Schienengüterverkehrsinfrastruktur sowie Untersuchungen zur Reaktivierung oder dauerhaften Sicherung von Gleisanschlüssen zu fördern, um Lkw-Verkehr zu verringern, Arbeitsplätze zu erhalten und die Mobilität zu verbessern.
Förderfähige Ausgaben
- Eisenbahntechnische Anlagen (Tiefbau, Erdbau, Gleisanlagen, Brücken/Überführungen, Stützwände, Signale)
- Zuwegung und Verladestraßen
- Beleuchtung
- Untersuchungen zur Reaktivierung oder Sicherung von Gleisanschlüssen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kostenanteile der DB Netz AG
- Umsatzsteuer
- Verwaltungs- und Baunebenkosten
- Ausgaben für den Erwerb von Grundstücken
- Unterhaltungskosten an Strecken
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Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Durchführung des Vorhabens in Hessen
- Keine parallele Bundesförderung möglich
- Geförderte Infrastruktur nicht im wirtschaftlichen Eigentum einer bundeseigenen Eisenbahn
- Vorhabensbeginn erst nach Bewilligung (keine Auftragsvergabe vor Bescheid)
- Diskriminierungsfreie Nutzung der geförderten Anlagen während der Zweckbindungsdauer
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Anlage 1 Antrag (Formblatt)
- Formloser Förderantrag
- Übersichtsplan der Maßnahme
- Finanzierungskonzept
- Kostenvoranschläge
- Verträge mit Eisenbahn-Infrastruktur- und Eisenbahnverkehrsunternehmen
- Fotos zur Dokumentation des Vorher-Zustands
Bewertungskriterien
- Verkehrspolitischer Nutzen (z. B. vermiedene Lkw-Kilometer)
- Wirtschaftlichkeit und Tragfähigkeit des Betriebsmodells
- Technische und verkehrstechnische Planungssicherheit
- Soziale und ökologische Verträglichkeit
- Diskriminierungsfreie Nutzung
Beschreibung
Die Landesförderung stärkt den Schienengüterverkehr in Hessen durch die finanzielle Unterstützung von Erhaltungs-, Reaktivierungs-, Erweiterungs- und Neueinrichtungsmaßnahmen an Gleisanschlüssen und Verladestellen sowie von Untersuchungen zur Wiederinbetriebnahme bzw. dauerhaften Sicherung von Gleisanschlüssen. Mit dem Ziel, den Lkw-Verkehr zu reduzieren, Arbeitsplätze zu erhalten und die Mobilität nachhaltig zu verbessern, werden bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Unternehmen und bis zu 60 % bei Kommunen als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Förderfähige Kosten umfassen unter anderem eisenbahntechnische Anlagen (Tiefbau, Erdbau, Gleisanlagen, Brücken/Überführungen, Stützwände, Signale), Zuwegungen und Verladestraßen, Beleuchtung sowie planerische und verkehrstechnische Untersuchungen. Vorgaben wie Durchführung ausschließlich in Hessen, kein paralleler Bundeszuschuss, diskriminierungsfreie Nutzung und fachliche sowie kaufmännische Qualifikation werden vorausgesetzt.
Antragsberechtigt sind Eisenbahnverkehrsunternehmen, verladende Unternehmen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände sowie Zusammenschlüsse. Die Fördersumme beträgt maximal 100 000 € je 12 500 t Jahresaufkommen oder je 500 Waggons oder je 0,5 Mio. vermiedenen Lkw-Kilometern. Anträge können jederzeit eingereicht werden; förderrelevante Unterlagen umfassen u. a. das Formblatt (Anlage 1), einen formlosen Antrag, einen Übersichtsplan, ein Finanzierungskonzept, Kostenvoranschläge, Verträge mit Infrastruktur- und Verkehrsunternehmen sowie Fotos zum Vorher-Zustand. Die Bewilligung obliegt dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum über Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement.
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