Fördermittel zur Unterstützung von Projekten zur Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen klimawandelbedingte Vernässungen oder Erosion
Zuschuss für Kommunen in Sachsen-Anhalt zur Planung und Umsetzung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen gegen klimawandelbedingte Vernässung und Erosion mit EFRE-Mitteln. Anträge können jederzeit vor Vorhabensbeginn eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung kommunaler Projekte zur Beseitigung und Minderung von sowie Vorbeugung gegen klimawandelbedingte Vernässungen und Erosion in Gewässern zweiter Ordnung.
Förderfähige Ausgaben
- Konzepte und Planungen (technische Konzepte, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, Organisationsvorschläge, Planungsleistungen)
- Investitionen in den Ausbau von Gewässern zweiter Ordnung
- Investitionen in Anlagen und Einrichtungen zum Schutz vor Vernässungen und Erosion
Nicht förderfähige Ausgaben
- Ersatz von Anlagen und Anlagenteilen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Kommunale Gebietskörperschaften in Sachsen-Anhalt
- Bewertende Stellungnahme der zuständigen Unteren Wasserbehörde
- Dokumentation der rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen zur finanziellen Beteiligung bevorteilter Flächen- und Grundstückseigentümer
- Nachweis der Bereitschaft und Fähigkeit zur Übernahme der Trägerschaft, Betrieb und Unterhaltung der Anlage
- Mindestfördersumme von 10.000 € für Konzepte und Planungen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Unterschriftenkarte
- Änderungsantrag
- Mittelabforderung
- Verwendungsnachweis
- Zahlenmäßiger Nachweis über Einnahmen
- Zahlenmäßiger Nachweis über Ausgaben
Beschreibung
In Sachsen-Anhalt fördert das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kommunale Projekte zur Beseitigung, Minderung und Vorbeugung klimawandelbedingter Vernässungen und Erosionen in Gewässern zweiter Ordnung. Zuwendungsempfänger:innen sind Städte, Gemeinden und Landkreise, die technische Konzepte entwickeln oder Investitionen in den Gewässerausbau und Schutzanlagen realisieren möchten. Die Förderung unterstützt sowohl Planungsleistungen wie technische Konzepte, Wirtschaftlichkeitsanalysen und Organisationsvorschläge als auch bauliche Maßnahmen wie Neubau oder Umgestaltung von Gewässern, Schöpfwerke, Siele und Rückhalteräume. Anträge können jederzeit vor Beginn des Vorhabens beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt eingereicht werden und stehen fortlaufend zur Verfügung.
Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss mit einer Förderquote von bis zu 80 % für Planungs- und Konzeptmaßnahmen sowie bis zu 65 % für Investitionen, wobei Mindestförderbeträge von 10.000 € (Konzepte) bzw. 25.000 € (Investitionen) gelten. Voraussetzung für eine Bewilligung sind unter anderem eine bewertende Stellungnahme der zuständigen Unteren Wasserbehörde, der Nachweis rechtlicher und tatsächlicher Voraussetzungen zur finanziellen Beteiligung bevorteilter Eigentümer:innen sowie der Nachweis der Übernahme von Trägerschaft, Betrieb und Unterhaltung der Anlage. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen Planungsleistungen, Investitionen in den Gewässerausbau und Schutzanlagen gegen Vernässung und Erosion; Ersatzinvestitionen sind ausgeschlossen. Für die Antragstellung sind Antragsformular, Unterschriftenkarte sowie Nachweise zu Einnahmen, Ausgaben, Mittelabruf und Verwendungsnachweis einzureichen.
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