Zuschuss

Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber (LVR-Inklusionsamt)

Fördermöglichkeiten des LVR-Inklusionsamts für Arbeitgeber zur Beschäftigung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung.

Arbeit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen

Förderziel

Förderung der Beschäftigung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben durch Arbeitgeberzuschüsse und Unterstützungsleistungen des LVR-Inklusionsamts.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Unternehmen mit Sitz im Rheinland
  • Beschäftigung von Menschen mit Behinderung

Beschreibung

Das LVR-Inklusionsamt des Landschaftsverbands Rheinland unterstützt Arbeitgeber:innen in Nordrhein-Westfalen mit einem kontinuierlich verfügbaren Zuschussprogramm, das die Beschäftigung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben stärkt. Gefördert werden Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen mit Sitz im Rheinland, die Beschäftigte mit Behinderung einstellen oder halten. Im Fokus stehen Zuschüsse zu Arbeitgeberaufwendungen sowie begleitende Unterstützungsleistungen, um barrierefreie Arbeitsplätze zu realisieren und individuelle Förderbedarfe zu decken.

Interessiert sind alle Arbeitgeber:innen im Zuständigkeitsbereich des LVR, die eine inklusive Personalpolitik umsetzen möchten und bereit sind, Barrieren abzubauen. Voraussetzung für eine Zuwendung ist der Nachweis einer bestehenden oder geplanten Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im Betrieb. Die Fördermittel lassen sich flexibel beantragen und tragen dazu bei, Eingliederungshilfen, technische Hilfen und organisatorische Anpassungen zu finanzieren. Durch diese Förderangebote wird eine nachhaltige Teilhabe ermöglicht, die Mitarbeitenden mehr Selbstbestimmung am Arbeitsplatz bietet und Unternehmen von vielfältigen Fachkompetenzen profitieren lässt.

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