Zuschuss

Förderprogramm Einzelhandel

Zuschussprogramm der Stadt Bretten zur Neuansiedlung, Neueröffnung und Bestandssicherung von Einzelhandels- und Gastronomiebetrieben in Kernstadt und Stadtteilen. Anträge bis 31.12.2027 möglich.

Unternehmensfinanzierung Existenzgründung Regionalförderung Städtebau & Stadterneuerung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
31.12.2027
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Baden-Württemberg
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen
Fördersumme: 1.500 € – 4.000 € pro Jahr
Projektdauer: 36 Monate

Förderziel

Finanzieller Beitrag zur Beseitigung und Vermeidung von Leerstand im Einzelhandel und zur Steigerung der Attraktivität der Innenstadt sowie zur Sicherung der Grundversorgung in den Stadtteilen.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Abschluss eines Mietvertrags über mindestens drei Jahre
  • Lage des Betriebes im zentralen Versorgungsbereich der Kernstadt oder in den Stadtteilen von Bretten

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular Kernstadt oder Stadtteile
  2. Mietvertrag
  3. Richtlinie Förderprogramm Einzelhandel
  4. Merkblatt zum Förderprogramm Einzelhandel

Beschreibung

Das Förderprogramm Einzelhandel der Stadt Bretten unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer:innen bei der Neuansiedlung, Neueröffnung und Bestandssicherung von Einzelhandels- und Gastronomiebetrieben in der Kernstadt und den Stadtteilen. Als zentraler Baustein des Leerstandsmanagements leistet das Programm einen finanziellen Beitrag zur Vermeidung und Beseitigung von Leerständen und trägt maßgeblich zur Stärkung der Attraktivität der Innenstadt bei. Gefördert werden Betriebe, die einen Mietvertrag über mindestens drei Jahre abschließen und sich innerhalb des zentralen Versorgungsbereichs der Kernstadt oder in einem der Stadtteile von Bretten etablieren. Der Zuschuss wird über einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten gewährt und richtet sich nach der Verkaufsfläche: von 1.500 € jährlich bei Flächen unter 50 m² bis zu 4.000 € jährlich ab 200 m².

Das Programm ist bis zum 31.12.2027 geöffnet und bietet einen Anreiz, die Grundversorgung in den Stadtteilen zu sichern sowie neue Impulse für lebendige Einkaufsstraßen zu setzen. Antragsberechtigt sind sowohl bestehende Einzelhandelsbetriebe als auch gastronomische Neugründungen. Zur Antragstellung sind das entsprechende Antragsformular für Kernstadt oder Stadtteile, der Mietvertrag, die Richtlinie Förderprogramm Einzelhandel sowie das Merkblatt zum Förderprogramm Einzelhandel vorzulegen. Interessierte Betriebe können den Antrag bei der Wirtschaftsförderung der Stadt Bretten einreichen und von einer Förderung profitieren, die zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der regionalen Nahversorgung beiträgt.

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