Zuschuss

Förderprogramm für vom U-Bahn-Bau (U2/U5) betroffene Unternehmen

Laufendes Förderprogramm der Wirtschaftsagentur Wien für Gewerbebetriebe in Erdgeschoßlagen, die aufgrund des U-Bahn-Baus (U2/U5) beeinträchtigt sind: bis zu 50 % der Mietkosten (max. 10 000 €) und bis zu 80 % für Initiativprojekte (max. 7 000 €) pro Kalenderjahr.

Unternehmensfinanzierung Beratung Regionalförderung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.10.2020
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien
Unternehmensgröße: Kleinunternehmen
Fördersumme: Miete max. 10 000 € pro Jahr; Initiativprojekte max. 7 000 € pro Jahr
Förderquote: 50% - 80%

Förderziel

Mit diesem Programm sollen durch den U-Bahn-Bau (U2 und U5) über einen längeren Zeitraum maßgeblich beeinträchtigte Gewerbetreibende bei der Bestreitung eines Teils ihrer laufenden Ausgaben (Mietkosten) und/oder bei der Realisierung von initiativen Maßnahmen, die geeignet sind, den Geschäftsgang trotz der schwierigen Rahmenbedingungen positiv zu beeinflussen, unterstützt werden.

Förderfähige Ausgaben

  • Mietzins inkl. Betriebskosten und Erhaltungsbeitrag
  • steuerliche Abschreibung des Geschäftslokals
  • Beratungskosten
  • Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
  • Marketingkosten
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • direkte Produkt- oder Dienstleistungszuschüsse
  • laufende Betriebskosten außerhalb des Fördergegenstands
  • Kosten für Bauschadensersatz
  • nicht in Anspruch genommene Rabatte oder Skonti
  • Steuern, Gebühren, Finanzierungskosten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Kleine Unternehmen gemäß EU-Definition (weniger als 50 Beschäftigte, max. 10 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme)
  • Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Wien
  • Betriebsstätte im durch U-Bahn-Bau beeinträchtigten Erdgeschoßbereich
  • regelmäßiger Kundenverkehr und vorwiegend Endkund:innenfokus
  • Nachweis mindestens eines U-Bahn-Bedienträchtigungskriteriums

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. De-minimis-Erklärung
  2. Jahresabschluss oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung des letzten Geschäftsjahres
  3. Ansuchenechtheitszertifikat (AEZ)
  4. gültige Mietkosten- oder Betriebskostenvorschreibung
  5. Unterlagen zur Abschreibung des Geschäftslokals

Bewertungskriterien

  • First-come-first-served
  • Wirkung und Plausibilität initiativer Maßnahmen

Beschreibung

Das Förderprogramm der Wirtschaftsagentur Wien unterstützt Kleinst- und Kleinunternehmen, die aufgrund des U-Bahn-Baus der Linien U2 und U5 in Wien in ihrem Erdgeschoßbetrieb wesentlich beeinträchtigt sind. Ziel ist es, betroffenen Gewerbebetrieb:innen einen Teil der laufenden Mietkosten zu erstatten sowie innovative Maßnahmen zu fördern, die den Geschäftsgang trotz erschwerter Erreichbarkeit stabilisieren. Pro Kalenderjahr kann eine Förderung für bis zu 50 % der Mietkosten (maximal € 10.000) und bis zu 80 % der Ausgaben für Initiativprojekte (maximal € 7.000) beantragt werden. Beide Förderarten lassen sich parallel nutzen, wobei ausschließlich tatsächlich angefallene Nettokosten berücksichtigt werden. Die Programmtranche ist unbefristet und garantiert eine laufende Einreichung nach dem First-come-first-served-Prinzip.

Antragsberechtigt sind bestehende Unternehmer:innen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von maximal € 10 Mio., deren Betriebsstätte Mitglied der Wirtschaftskammer Wien ist, regelmäßig Endkund:innenverkehr verzeichnet und unmittelbar von mindestens einem definierten Beeinträchtigungskriterium betroffen ist (z. B. eingeschränkter Zugang oder erhöhte Lärm- und Staubbelastung). Neben der Online-Antragstellung sind eine De-minimis-Erklärung, ein aktueller Jahresabschluss oder eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, das Ansuchenechtheitszertifikat sowie aktuelle Mietkosten- oder Abschreibungsunterlagen erforderlich. Die Wirtschaftsförderung wird in Teilbeträgen ausgezahlt und nach Projektabschluss mit einem Endbericht und den zugehörigen Belegen abgerechnet. Förderwerbende profitieren so nachhaltig von einer Planungssicherheit, um ihren Geschäftsbetrieb während der Bauphase der U2/U5 zu stabilisieren und zukunftsorientierte Initiativmaßnahmen umzusetzen.

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