Zuschuss

Förderprogramm Klimaanpassung - Bereich Starkregenvorsorge

Förderung von Vorhaben zur Anpassung an den Klimawandel im Bereich Starkregenvorsorge im Land Brandenburg aus EFRE-Mitteln. Antragsfrist vom 04.03.2026 bis 31.12.2027.

Klimaschutz Umwelt-/Naturschutz Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
04.03. - 31.12.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Brandenburg
Förderquote: bis 80%

Förderziel

Unterstützung der Anpassung an den Klimawandel im Bereich Starkregenvorsorge im Land Brandenburg durch Erarbeitung von Handlungskonzepten, kommunale bauliche und technische Maßnahmen sowie Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer.

Förderfähige Ausgaben

  • Erarbeitung von Handlungskonzepten zum Umgang mit Starkregen
  • Kommunale bauliche und technische Maßnahmen zur Minimierung von Starkregengefahren
  • Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer im Starkregenrisikomanagement

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Vorhaben der kommunalen Pflicht zur Abwasserbeseitigung gemäß § 66 Brandenburgisches Wassergesetz

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Stadt oder Gemeinde im Land Brandenburg
  • Kommunal nichtwirtschaftlich tätiges Unternehmen
  • Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Ausnahme des Landes

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag über das ILB-Kundenportal
  2. Förderrichtlinie
  3. Antragsunterlagen Klimaanpassung 2023

Beschreibung

Das Förderprogramm Klimaanpassung – Bereich Starkregenvorsorge unterstützt öffentliche Träger in Brandenburg bei der Vorbereitung und Umsetzung von Maßnahmen gegen Starkregenereignisse. Städte, Gemeinden, kommunal nichtwirtschaftlich tätige Unternehmen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts (ausgenommen das Land) können mit bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Anträge sind zwischen dem 04.03.2026 und dem 31.12.2027 über das ILB-Kundenportal einzureichen. Gefördert werden die Erstellung von Handlungskonzepten, kommunale bauliche und technische Maßnahmen zur Reduzierung von Starkregenrisiken sowie Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer zu gewonnenen Erkenntnissen und Methoden im Starkregenrisikomanagement. Die Vorhaben müssen dabei bestimmte Mindest- und Höchstgrenzen bei den Gesamtausgaben einhalten (z. B. 20.000 € bis 200.000 € für Konzepte, bis 2 Mio. € für bauliche Maßnahmen, bis 100.000 € für Austauschformate).

Ausgeschlossen von der Förderung sind kommunale Pflichten zur Abwasserbeseitigung gemäß § 66 Brandenburgisches Wassergesetz. Für die Antragstellung sind das ausgefüllte Antragsformular, die aktuelle Förderrichtlinie sowie die Antragsunterlagen „Klimaanpassung 2023“ einzureichen. Fachlich geprüft werden die Unterlagen durch das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg, bei großen Bauvorhaben (Zuwendung > 1 Mio. €) erfolgt zusätzlich eine baufachliche Begutachtung durch den Brandenburgischen Landesbetrieb für Bauen und Verkehr. Durch die Förderung sollen umfassende Handlungskonzepte entstehen, bauliche Vorsorgemaßnahmen realisiert sowie der Wissenstransfer unter Beteiligten gestärkt werden, um langfristig resilientere Kommunen im Land Brandenburg zu etablieren.

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