Förderprogramm „Lebendige Zentren – Altstadt“ (Erhaltungsgebiet/Fortschreibung)
Fortschreibung des Erhaltungsgebietes im Förderprogramm „Lebendige Zentren – Altstadt“ der Lutherstadt Eisleben. Ansprechpartner: Sachgebiet Stadtplanung/-sanierung. Anträge sind jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Erhaltung und nachhaltige Aufwertung der historischen Altstadt der Lutherstadt Eisleben durch städtebauliche Sanierung und denkmalpflegerische Maßnahmen im rechtlich festgelegten Erhaltungsgebiet.
Förderfähige Ausgaben
- Denkmalpflegerische Maßnahmen
- Gestaltungssatzung-konforme Sanierungsarbeiten
- Planungs- und Beratungskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Baumaßnahmen außerhalb des Erhaltungsgebietes
- Innenausbau ohne städtebaulichen Bezug
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Lage der Immobilie im festgelegten Erhaltungsgebiet Altstadt
- Einhaltung der kommunalen Sanierungssatzung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Lageplan
- Baubeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
Bewertungskriterien
- Städtebauliche Bedeutung
- Denkmalschutzrelevanz
Beschreibung
Das Förderprogramm der Lutherstadt Eisleben unterstützt seit der Fortschreibung des Erhaltungsgebietes die städtebauliche Aufwertung der historischen Altstadt im Bundesland Sachsen-Anhalt. Private Eigentümer:innen denkmalgeschützter oder erhaltungswerter Gebäude sowie öffentliche und gemeinnützige Institutionen können zeitunabhängig Zuschüsse für Sanierungs- und denkmalpflegerische Maßnahmen beantragen. Ziel ist die nachhaltige Erhaltung des denkmalgeschützten Bestandes und die Steigerung der regionalen Lebensqualität durch eine in der kommunalen Sanierungssatzung verankerte Förderung. Die Lage im festgelegten Erhaltungsgebiet und die Einhaltung der Gestaltungssatzung sind zentrale Voraussetzung für eine Zuwendung.
Förderfähig sind unter anderem denkmalpflegerische Maßnahmen, satzungskonforme Fassaden- und Instandsetzungsarbeiten sowie Planungs- und Beratungskosten. Nicht unterstützt werden Innenausbauten ohne städtebaulichen Bezug oder bauliche Maßnahmen außerhalb des Erhaltungsgebietes. Die Vergabe erfolgt anhand städtebaulicher Bedeutung und Denkmalschutzrelevanz der geplanten Vorhaben. Für die Antragstellung sind ein Lageplan, die Baubeschreibung, ein Kosten- und Finanzierungsplan sowie das ausgefüllte Antragsformular erforderlich. Ansprechpartner: Sachgebiet Stadtplanung/-sanierung der Lutherstadt Eisleben. Die kontinuierlich geöffneten Fristen ermöglichen flexible Planungszeiträume und unterstreichen das Engagement der Stadt für den Erhalt des historischen Stadtbildes.
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