Zuschuss

Förderprogramm öffentliche Tourismusinfrastruktur (landesweit)

Mit dem Förderprogramm öffentliche Tourismusinfrastruktur Rheinland-Pfalz erhalten kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände (sowie mit ihnen verbundene juristische Personen) Zuschüsse für Investitionen in moderne, nachhaltige und erlebnisorientierte öffentliche Tourismusinfrastruktur. Es bestehen keine festen jährlichen Fristen; Anträge sind nach vorheriger Beratung jederzeit möglich.

Infrastruktur Regionalförderung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Rheinland-Pfalz
Förderquote: bis zu 85%

Förderziel

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der rheinland-pfälzischen Tourismuswirtschaft und Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der Tourismusregionen durch Attraktivitätssteigerung, Erweiterung und Errichtung öffentlicher Tourismusinfrastrukturen.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionen in materielle und immaterielle Güter
  • Öffentliche Besucherattraktionen
  • Beschilderung und Möblierung qualitätszertifizierter Wanderwege
  • Steganlagen für den Bootstourismus
  • Wasserwanderrastplätze
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Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorherige Beratung durch die Bewilligungsbehörde

Bewertungskriterien

  • Einschlägigkeit im Rahmen der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz
  • Regionaler Mehrwert und Impulswirkung
  • Innovationsgrad und Nachhaltigkeit

Beschreibung

Das landesweite Förderprogramm öffentliche Tourismusinfrastruktur in Rheinland-Pfalz unterstützt kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände sowie juristische Personen, an denen diese beteiligt sind, bei Investitionen in moderne, nachhaltige und erlebnisorientierte Angebote vor Ort. Ziel ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der rheinland-pfälzischen Tourismuswirtschaft und die wirtschaftliche Entwicklung der Regionen durch Attraktivitätssteigerung, Erweiterung oder Errichtung öffentlicher Besucher- und Freizeitangebote. Gefördert werden beispielsweise Steganlagen für den Bootstourismus, Wasserwanderrastplätze, qualitätszertifizierte Wanderwege-Beschilderung und Möblierung, digitale Erlebniswelten und weitere öffentliche Besucher-attraktionen. Die Vorhaben müssen im Einklang mit der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz stehen und Impulswirkung, regionalen Mehrwert sowie nachhaltigen Innovationsgrad aufweisen.

Anträge können ganzjährig nach vorheriger Beratung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde gestellt werden; feste Fristen entfallen. Zuwendungssätze betragen bis zu 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, für Beschilderung, Markierung und Möblierung qualitätszertifizierter Wege bis zu 75 %. Gefördert werden materielle und immaterielle Investitionen mit einem Mindestvolumen zwischen 75.000 € und 300.000 €. Die Vergabe erfolgt auf Grundlage der einschlägigen Tourismusstrategie, des regionalen Impulses und des Innovationspotenzials. Ein zweistufiges Verfahren gilt für Projekte mit EFRE-Mitteln (Tourismus 4.0). Interessierte Institutionen sollten frühzeitig eine Beratung in Anspruch nehmen, um die Fördervoraussetzungen abzuklären und ihre Vorhaben optimal vorzubereiten.

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