Förderprogramm Regionalkultur
Der Freistaat Bayern fördert heimatpflegerische Initiativen und stärkt das Heimat- und Traditionsbewusstsein durch Investitionen in Spielstätten historischer Heimatschauspiele. Anträge sind jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Mit dem Förderprogramm Regionalkultur sollen in ganz Bayern heimatpflegerische Initiativen gefördert und das Heimat- und Traditionsbewusstsein gestärkt werden. Gefördert werden dabei Investitionen beim Neubau, Umbau, der Erweiterung oder Sanierung von Spielstätten für historische Heimatschauspiele.
Förderfähige Ausgaben
- Baukosten einschließlich technischer Einbauten
- Erwerbskosten für Gebäude
- Personalausgaben
- Sachausgaben
- Reisekosten nach BayRekG
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Laufende Instandhaltungsmaßnahmen
- Üblich anfallende Ausgaben des Antragstellers
- Ausgaben für kommunale Regiearbeiten
- Aufwendungen für den Spielbetrieb (Kostüme, Requisiten, Kulissen)
- Nicht kassenwirksame Aufwendungen und Rücklagen
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Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
- Stiftungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Zuwendungssumme über 5.000 € (für Kommunen über 10.000 €)
- Eigenanteil mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Nachweis der finanziellen Tragfähigkeit des Eigenanteils
- Projekt mit überregionalem Wirkbereich
- Spielstätten-Nutzung zu mindestens 80 % für historische Heimatschauspiele
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefüllter Förderantrag über die digitale Antragsplattform
Beschreibung
Das Förderprogramm Regionalkultur des Freistaats Bayern unterstützt heimatpflegerische Initiativen und stärkt das Bewusstsein für Traditionen, indem gezielt in Spielstätten historischer Heimatschauspiele investiert wird. Gefördert werden Neubau, Umbau, Erweiterung und Sanierung von Veranstaltungs- und Probenräumen sowie Freilichtbühnen, die zu mindestens 80 % für historische Heimatschauspiele genutzt werden. Antragsteller:innen wie Vereine, Interessensverbände, Kommunen, Stiftungen und Privatpersonen mit einem überregionalen Wirkbereich können jederzeit einen Zuschuss beantragen. Für Kommunen liegt die Mindestzuwendung bei 10.000 €, für alle anderen Antragstellenden bei 5.000 €. Ein Eigenanteil von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben sowie der Nachweis der finanziellen Tragfähigkeit sind Voraussetzung für die Förderung. Bei Sanierungen müssen zuwendungsfähige Ausgaben mindestens 25 % der Kosten eines vergleichbaren Neubaus erreichen, außer im Fall von Elementarschäden, hier ist eine angemessene Absicherung erforderlich.
Der Zuschuss beträgt bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Kosten und kann über einen Bewilligungszeitraum von bis zu 36 Monaten in Teilbeträgen ausgezahlt werden. Zuwendungsfähige Kosten umfassen Baukosten einschließlich technischer Einbauten, Erwerbskosten für Gebäude, Personal- und Sachausgaben, Reisekosten nach BayRekG sowie allgemeine Organisationskosten (max. 10 %) und fiktive Arbeitsleistungen (12,15 € bis 24,30 € pro Stunde, max. 25 % der übrigen Ausgaben). Nicht förderfähig sind unter anderem laufende Instandhaltungsmaßnahmen, kommunale Regiearbeiten, Aufwendungen für Kostüme, Requisiten und Kulissen sowie Ausgaben für Mehrzweckhallen. Vor Einreichung des vollständig ausgefüllten Antrags auf der digitalen Antragsplattform wird ein Beratungsgespräch empfohlen. Die Leitung der Bewilligung liegt beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung im Auftrag des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat.
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