Förderprogramm „Solidarische Stadt“
Das Programm „Solidarische Stadt“ der VINCI-Stiftung unterstützt gemeinnützige Einrichtungen in sozial benachteiligten Stadtvierteln deutschlandweit mit finanziellen Mitteln und persönlicher Projektpatenschaft durch VINCI-Mitarbeitende.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung lokaler gemeinnütziger Einrichtungen in sozial benachteiligten Stadtvierteln zur Verbesserung der Lebensumstände und zur Förderung des Zugangs zu Bildung, Arbeit, Wohnraum und gesellschaftlichem Zusammenhalt.
Förderfähige Ausgaben
- Projektförderung (finanzielle Zuwendung)
- Patenschaft und Beratungsleistungen durch VINCI-Mitarbeitende
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Träger muss ein in Deutschland oder Österreich eingetragener gemeinnütziger Verein oder juristische Person sein
- Projekt muss in Deutschland oder Österreich durchgeführt werden
- Projektziele sollten auf Dauer angelegt sein und Bestand haben
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefüllter Förderantrag
Bewertungskriterien
- Relevanz für das Quartier
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Integrationsfördernde Wirkung
Beschreibung
Das Förderprogramm der VINCI Stiftung für gesellschaftliche Verantwortung richtet sich an in Deutschland oder Österreich eingetragene gemeinnützige Organisationen, die soziale Projekte in benachteiligten Stadtvierteln realisieren. Gefördert werden Initiativen, die langfristig zur Verbesserung von Lebensbedingungen, gesellschaftlichem Zusammenhalt sowie zum erleichterten Zugang zu Bildung, Arbeit und Wohnraum beitragen. Antragsberechtigt sind insbesondere Vereine und juristische Personen des gemeinnützigen Rechts, die anerkannte Projekte mit nachhaltiger Wirkung vor Ort umsetzen. Ausgewählt werden Vorhaben anhand ihrer Quartiersrelevanz, Integrationsförderung und nachhaltigen Ausrichtung. Die Fördersumme liegt je Projekt zwischen 5.000 € und 20.000 €, ergänzt durch persönliche Patenschaften und Beratungsleistungen durch engagierte VINCI-Mitarbeitende.
Die Einreichung erfolgt mindestens zweimal jährlich zu festgelegten Terminen, beispielsweise bis zum 02.02.2026 für das Auswahlverfahren in Gelsenkirchen oder bis zum 12.09.2026 für die nächste bundesweite Sitzung. Ein kompletter, ausgefüllter Förderantrag ist die einzige geforderte Bewerbungsunterlage. Nach der Vorauswahl durch die Geschäftsführung entscheidet der Stiftungsrat auf Empfehlung des Stiftungsbeirats über die Projektförderung und Höhe der Zuwendung. Dieser strukturierte Auswahlprozess stellt sicher, dass jede geförderte Initiative zielgerichtet unterstützt wird. Durch die Kombination aus finanzieller Förderung und projektbezogener Patenschaft entsteht ein starker Impuls für soziale Integration und nachhaltige Stadtteilentwicklung in ganz Deutschland.
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