Förderprogramm „Sorbische Sprache und Kultur im Strukturwandel“ für Projekte im Land Brandenburg
Zuschüsse für Projekte zur Bewahrung und Fortentwicklung der sorbischen Sprache und Kultur im Strukturwandel im Lausitzer Revier des Landes Brandenburg.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Maßnahmen zur Bewahrung und Fortentwicklung der Sprache, Kultur und Traditionen des sorbischen Volkes als nationale Minderheit sowie zur Stärkung des wirtschaftlichen Wachstums und zur Schaffung von Arbeitsplätzen im Lausitzer Revier des Landes Brandenburg.
Förderfähige Ausgaben
- Honorarausgaben
- Personalausgaben
- Sachausgaben
- Investitionsausgaben
- Verwaltungskostenpauschale
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Maßnahmen mit bereits erfolgter Finanzierung aus anderen Förderprogrammen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz im Lausitzer Revier des Landes Brandenburg oder Projektwirkung im Lausitzer Revier
- Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen sein
- Eigenmittelanteil mindestens 5 % der Gesamtausgaben
- Maßnahmen dürfen bisher nicht anderweitig gefördert worden sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Nachweis Unbegonnheit des Vorhabens
- Zeitplan
- Angaben zu Projektpartnern
- Nachweis über Eigenmittel
Bewertungskriterien
- Strukturwirksamkeit der Maßnahme
- Beitrag zur Bewahrung und Fortentwicklung der sorbischen Sprache und Kultur
- Beitrag zum wirtschaftlichen Wachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen
- Bezug zu Nachhaltigkeitszielen (SDG)
Beschreibung
Das Förderprogramm „Sorbische Sprache und Kultur im Strukturwandel“ richtet sich an gemeinnützige Organisationen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen mit Sitz oder Wirkung im Lausitzer Revier des Landes Brandenburg. Ziel ist die Bewahrung und Fortentwicklung der sorbischen Sprache, Kultur und Traditionen als Ausdruck der nationalen Minderheit in einer Region im wirtschaftlichen Umbruch. Gefördert werden innovative Projekte aus den Bereichen Kultur, Bildung, Kultur & Medien sowie Aus- und Weiterbildung, die zugleich zur Stärkung des wirtschaftlichen Wachstums und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen. Mit einer Förderdauer von bis zu 108 Monaten werden Maßnahmen unterstützt, die Strukturwirksamkeit entfalten und sich an den Nachhaltigkeitszielen (SDG) der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie orientieren.
Die Antragstellenden können Zuwendungen in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses mit einer Förderquote von 95 % bis 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Gefördert werden Honorarausgaben, Personalausgaben, Sach- und Investitionsausgaben sowie Fahrt- und Übernachtungskosten und eine Verwaltungskostenpauschale. Voraussetzung ist u. a. ein Eigenmittelanteil von mindestens 5 % der Gesamtausgaben, die bisher nicht aus anderen Programmen finanziert wurden, und der Nachweis, dass das Vorhaben zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen hat. Zur Bewerbung sind Antragsformular, Projektbeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan, Zeitplan, Nachweise zur Unbegonnheit und Eigenmittel sowie Angaben zu Projektpartner:innen einzureichen. Entscheidungen erfolgen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf Basis der Kriterien Strukturwirksamkeit, Beitrag zur sorbischen Kulturentwicklung und zur regionalen Wertschöpfung. Anträge müssen bis zum 30. September des Vorjahres bei der Stiftung für das sorbische Volk eingegangen sein.
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