Zuschuss

Förderprogramm Suchtbekämpfung – Präventions- und Beratungsangebote im Suchtbereich

Zuschuss für Verbände und Kommunen in Bayern zur Durchführung gezielter, niedrigschwelliger Schwerpunktprojekte zur Suchtprävention und Suchtbekämpfung; Fördersatz bis zu 90 %.

Gesundheit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Förderquote: bis zu 90%

Förderziel

Durchführung gezielter, niedrigschwelliger Schwerpunktprojekte zur Suchtprävention und Suchtbekämpfung unter Beachtung regionaler Gegebenheiten, insbesondere zu neu auftretenden stofflichen und nicht-stofflichen Suchtgefahren und solchen mit herausgehobener gesundheitlicher Bedeutung.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalausgaben
  • Sachausgaben

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Enge fachliche Abstimmung mit der Bewilligungsbehörde und dem StMGP
  • Umsetzung der projektbezogenen Qualitätsstandards der Suchtprävention in Bayern (ZPG)
  • Definition verständlicher, konkreter, erreichbarer und überprüfbarer Ziele (SMART-Kriterien)
  • Erfassung und Dokumentation der Maßnahmen im Dokumentationssystem Dot.sys
  • Begleitende Prozessevaluation
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Definition der Projektziele nach SMART-Kriterien
  2. Nachweis der Qualifikation der Fachkräfte

Beschreibung

Das Förderprogramm Suchtbekämpfung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention unterstützt Verbände und Kommunen in Bayern bei der Umsetzung zielgerichteter, niedrigschwelliger Projekte zur Suchtprävention und -bekämpfung. Insbesondere werden Vorhaben gefördert, die regionale Besonderheiten berücksichtigen und auf neu auftretende stoffliche und nicht-stoffliche Suchtgefahren mit herausgehobener gesundheitlicher Bedeutung abzielen. Förderfähig sind sowohl Personalausgaben als auch Sachmittel, wobei ein Zuschuss von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Kosten gewährt wird. Voraussetzung ist eine fachliche Abstimmung mit der Bewilligungsbehörde und die Einhaltung der Qualitätsstandards der Suchtprävention in Bayern (ZPG). Darüber hinaus müssen Projektziele nach den SMART-Kriterien definiert, Maßnahmen im Dokumentationssystem Dot.sys erfasst sowie eine begleitende Prozessevaluation durchgeführt werden. Der Eigenanteil beträgt mindestens 10 % der Gesamtausgaben.

Interessierte Einrichtungen reichen ihre Anträge fortlaufend ein und fügen eine Zielformulierung nach SMART-Kriterien sowie den Nachweis der fachlichen Qualifikation der eingesetzten Fachkräfte bei. Die Festsetzung der Personalkosten orientiert sich an den Höchstsätzen des Freistaats Bayern (TV-L), erforderliche Pauschalen richten sich nach den Eingruppierungsbestimmungen des TV-L. Mit dieser Förderung lassen sich nachhaltige Präventions- und Beratungsangebote etablieren, die gezielt auf lokale Bedürfnisse eingehen. Durch die Kombination aus qualitativer Begleitung und finanzieller Unterstützung wird eine wirkungsvolle und überprüfbare Suchtprävention in Bayern gestärkt.

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