Zuschuss

Förderprojekte der Bergedorf-Bille-Stiftung

Die Bergedorf-Bille-Stiftung vergibt fortlaufend Zuschüsse zur Förderung nachbarschaftlicher Aktivitäten und sozialer Projekte in den Quartieren Bergedorf. Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Soziales Kinder und Jugendliche Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hamburg
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Zuschüsse zur Durchführung von Projekten in den Bereichen Jugendhilfe, Altenhilfe, internationale Gesinnung und Toleranz sowie zur Stärkung des nachbarschaftlichen Miteinanders an aktuell 17 Treffpunkten in Bergedorf.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinnützigkeit
  • Projektbezug zu Jugendhilfe, Altenhilfe, internationaler Gesinnung oder Toleranz
  • Standort in Bergedorf

Beschreibung

Die Bergedorf-Bille-Stiftung unterstützt fortlaufend nachbarschaftliche Initiativen in Hamburg-Bergedorf mit unbürokratischen Zuschüssen. Gemeinnützige Vereine sowie Träger der sozialen Arbeit und der Kinder- und Jugendhilfe können jederzeit Projektanträge zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts einreichen. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen, die Jugendliche und ältere Menschen einbeziehen, internationale Verständigung fördern sowie Toleranz und Teilhabe in den Nachbarschaftstreffpunkten beflügeln. An aktuell 17 offenen Begegnungsorten entsteht dadurch Raum für Begegnung, Vernetzung und ehrenamtliches Engagement – von generationsübergreifenden Workshops bis hin zu interkulturellen Festen.

Die Förderung zielt darauf ab, in den Quartieren Bergedorf nachhaltige Strukturen für Austausch und Integration zu etablieren. Voraussetzung für eine Zuwendung sind die Gemeinnützigkeit der Antragstellenden sowie ein klarer Projektbezug zu Jugendhilfe, Altenhilfe oder internationalen Gesinnungs- und Toleranzprojekten am Standort Bergedorf. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den individuellen Bedarfen der Vorhaben und wird im Rahmen des Budgets der Stiftung flexibel vergeben. Ein Verwendungsnachweis ist nach Abschluss des Projekts einzureichen, um Transparenz und Effizienz sicherzustellen. Interessierte Organisationen profitieren von der unkomplizierten Antragstellung ohne Fristenbindung und können so zeitnah fördern lassen, was vor Ort gebraucht wird.

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