Zuschuss

Förderprojekte / Fördermittelvergabe der Sattelmühle-Stiftung

Die Sattelmühle-Stiftung vergibt zweckgebundene Zuschüsse und Ressourcen für Projekte in den Bereichen Naturschutz, Landschaftspflege, Forstwirtschaft, Forschung und Bildung. Anträge sind zu den festgelegten Terminen mit vierwöchigem Vorlauf einzureichen.

Umwelt-/Naturschutz Klimaschutz Wissenschaft Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Projektdauer: 60 Monate

Förderziel

Die Stiftung fördert wissenschaftliche, forschungsorientierte und bildungsbezogene Projekte im Rahmen des Naturschutzes, der Landschaftspflege, des Küstenschutzes, des Hochwasserschutzes sowie der Forstwirtschaft und Forstwissenschaften. Ziel ist die nachhaltige Erhaltung und Erforschung natürlicher Lebensräume zugunsten der Allgemeinheit.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Reisekosten
  • Sachmittel
  • Mietkosten

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid) oder Körperschaftsrechtsstatus
  • Projekt entspricht den Förderzwecken der Stiftung
  • Einreichung mit mindestens vier Wochen Vorlauf vor Stiftungsratssitzung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Anlage 1 Fördermittelantrag
  2. Freistellungsbescheid
  3. Projektbeschreibung
  4. Finanzierungsplan

Bewertungskriterien

  • Übereinstimmung mit Stiftungszwecken
  • Wissenschaftliche und methodische Qualität
  • Öffentlicher Zugang und Allgemeinwohlbezug
  • Finanzierungssicherheit und Machbarkeit

Beschreibung

Die Sattelmühle-Stiftung unterstützt bundesweit gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen und öffentliche Körperschaften mit zweckgebundenen Zuschüssen für Projekte in den Bereichen Umwelt-/Naturschutz, Klimaschutz, Landschaftspflege, Küstenschutz, Hochwasserschutz sowie Forstwirtschaft und Forstwissenschaften. Gefördert werden Forschungsvorhaben, wissenschaftliche Studien und Weiterbildungsmaßnahmen, die dem Erhalt und der Erforschung natürlicher Lebensräume dienen. Anträge sind fristgerecht mit vierwöchigem Vorlauf zu den im Kalenderjahr 2025 terminiertem Stiftungsratsentscheidungen einzureichen. Die Projektlaufzeit erstreckt sich über maximal 60 Monate, förderfähige Ausgaben umfassen Personalaufwand, Reisekosten, Sachmittel sowie Mietkosten. Eine klare Beschreibung des Vorhabens, ein detaillierter Finanzierungsplan und der Nachweis der Gemeinnützigkeit sind Teil des Fördermittelantrags. Die Auswahl erfolgt im schriftlichen Verfahren durch Prüfung auf Übereinstimmung mit den Stiftungszwecken, wissenschaftliche und methodische Qualität, öffentlichen Zugang sowie Machbarkeit und Finanzierungssicherheit.

Die Stiftung vergibt ihre Mittel in Form nicht rückzahlbarer Zuwendungen und stellt bei Bedarf Ressourcen wie Nutzung der Räumlichkeiten des Forstguts Sattelmühle oder Forschungswald zur Verfügung. Antragsberechtigte Einrichtungen sollten bei der Planung eine transparente Budgetierung und Projektstruktur sicherstellen, um eine fristgemäße Mittelverwendung dokumentieren zu können. Zwischen- und Abschlussberichte sowie Verwendungsnachweise sind verbindlich vorzulegen. Durch die Förderung soll die langfristige Pflege und nachhaltige Entwicklung von Wald, Flur und Küstenregionen im Sinne des Allgemeinwohls gestärkt werden. Die aktive Öffentlichkeitsarbeit über geförderte Projekte unter Berücksichtigung der Stiftungssignets trägt zur Sichtbarkeit und Wertschätzung der gemeinsam erzielten Forschungsergebnisse und Bildungsangebote bei.

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