Zuschuss

Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge

Die Förderrichtlinie Berufliche Bildung fördert überbetriebliche Ausbildungslehrgänge in Hessen mit Zuschüssen von bis zu 60 % für Grundstufe und bis zu 50 % für Fachstufe sowie weiteren Qualifizierungs- und Berufsorientierungsmaßnahmen. Anträge für Grund- und Fachstufe sind jeweils bis 15.11. für das Folgejahr und für Berufsorientierung bis 31.01. eines Antragsjahres einzureichen.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hessen
Förderquote: 33% - 60%

Förderziel

Das Land Hessen unterstützt die Durchführung überbetrieblicher Ausbildungslehrgänge (ÜAL) in der Grund- und Fachstufe sowie sonstiger Qualifizierungs- und Berufsorientierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Erstausbildung.

Förderfähige Ausgaben

  • Lehrgangskosten
  • Internatskosten (Pauschale 8,50 € pro Teilnehmer und Tag)

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Sonstige

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind Hessische Handwerkskammern, Landesinnungsverbände, Industrie- und Handelskammern, Organisationen der hessischen Wirtschaftsverbände, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Bildungsträger und sonstige Organisationen und Einrichtungen der Wirtschaft in Hessen
  • Lehrgänge müssen durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum anerkannt sein
  • Lehrgänge der Grundstufe müssen landesweit gelten und einheitlich angewendet werden
  • Zielgruppe der Maßnahmen sind Auszubildende aus KMU und hessischen Ausbildungsbetrieben sowie hessische Jugendliche in Berufsorientierungsmaßnahmen nach Bundesprogrammen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Jahreslehrgangsplanung mit Angaben zu Standort, Lehrgangsbezeichnung, Teilnehmerzahl und benötigten Mitteln

Beschreibung

Die Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge des Landes Hessen fördert die Qualität der Erstausbildung, indem sie überbetriebliche Lehrgänge in der Grund- und Fachstufe sowie zusätzliche Qualifizierungs- und Berufsorientierungsmaßnahmen unterstützt. Träger:innen erhalten Zuschüsse von bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben in der Grundstufe und bis zu 50 % in der Fachstufe. Auch internatsbedingte Übernachtungskosten werden mit pauschal 8,50 € pro Teilnehmer:in und Tag berücksichtigt. Förderfähige Ausgaben umfassen Lehrgangs- und Internatskosten. Damit richtet sich das Programm an alle nicht auf Gewinnerzielung ausgerichteten Bildungsträger:innen, hessische Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Wirtschaftsverbände sowie sonstige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die Auszubildende aus kleinen und mittleren Unternehmen sowie Jugendliche in Berufsorientierungsmaßnahmen qualifizieren möchten.

Bewerbungsvoraussetzung ist die Anerkennung der Lehrgänge durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Die Maßnahmen in der Grundstufe müssen landesweit gelten und einheitlich umgesetzt werden. Anträge für Grund- und Fachstufe sind jeweils bis zum 15. November für das folgende Kalenderjahr einzureichen, während Anträge für Berufsorientierungsmaßnahmen bis zum 31. Januar des jeweiligen Antragsjahres bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) vorliegen müssen. Zur Einreichung dienen das ausgefüllte Antragsformular und eine Jahreslehrgangsplanung mit Angaben zu Standorten, Lehrgangsbezeichnungen, Teilnehmer:innenzahlen und kalkulierten Mitteln. Dieses strukturierte Vorgehen schafft Transparenz und trägt zur nachhaltigen Stärkung der betrieblichen Ausbildung in Hessen bei.

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