Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge
Zuschüsse für überbetriebliche Ausbildungslehrgänge in Hessen zur Förderung der beruflichen Bildung. Anträge können fortlaufend gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der beruflichen Bildung durch finanzielle Unterstützung von überbetrieblichen Ausbildungslehrgängen in Hessen.
Förderfähige Ausgaben
- Lehrgangsgebühren
- Lehrmaterialien
- Dozentenhonorare
Nicht förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten
- Allgemeine Verwaltungskosten
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anbieter von überbetrieblichen Ausbildungslehrgängen in Hessen
- Nachweis der fachlichen und organisatorischen Eignung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausbildungsplan/Lehrgangsprogramm
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Akkreditierungs- oder Zulassungsnachweis
Beschreibung
Die Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge unterstützt in Hessen ansässige Bildungseinrichtungen, Unternehmen sowie öffentliche Institutionen bei der Durchführung überbetrieblicher Ausbildungsmaßnahmen. Ziel ist die Stärkung der beruflichen Qualifizierung durch finanzielle Beihilfen in Form von Zuschüssen, die fortlaufend beantragt werden können. Gefördert werden insbesondere die Lehrgangsgebühren, Lehrmaterialien sowie Dozentenhonorare. Damit leistet das Programm einen wichtigen Beitrag zur praxisorientierten Weiterbildung junger Fachkräfte und fördert zugleich eine hohe Qualität in der Ausbildung. Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung ist der Nachweis der fachlichen und organisatorischen Eignung als Anbieter:in überbetrieblicher Ausbildungslehrgänge in Hessen sowie die Vorlage eines detaillierten Ausbildungsplans beziehungsweise Lehrgangsprogramms.
Interessent:innen sind sowohl Träger solcher Lehrgänge als auch Auszubildende, die von den ergänzenden Kursangeboten profitieren möchten. Zur Antragseinreichung gehören neben dem Lehrgangsprogramm ein Kosten- und Finanzierungsplan sowie ein Akkreditierungs- oder Zulassungsnachweis. Investitionskosten und allgemeine Verwaltungskosten bleiben von der Förderung ausgeschlossen. Die Koordination und Abwicklung übernimmt die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Durch diese transparente und kontinuierliche Fördersäule werden nachhaltige Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung in Hessen gesetzt und die Fachkräftebasis in wichtigen Branchen weiter ausgebaut.
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