Zuschuss

Förderrichtlinie Besondere Initiativen (RL BesIn/2021)

Der Freistaat Sachsen fördert mit der Förderrichtlinie BesIn/2021 Projekte in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur, Umwelt-, Natur- und Klimaschutz sowie Energie in Sachsen. Zuschuss bis zu 80% (bei Klimaschutz- und Artenschutzmaßnahmen bis zu 100%), Förderbeträge zwischen 4.000 € und 300.000 €. Anträge grundsätzlich vor Maßnahmebeginn beim LfULG, institutionelle Förderung von Vereinigungen jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen
Fördersumme: 4.000 € - 300.000 €
Förderquote: 80% - 100%

Förderziel

Förderung von Projekten mit besonderer Bedeutung in der Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur und Fischerei, im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz sowie im Bereich Energie sowie institutionelle Förderung laufender Tätigkeiten von Vereinigungen.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
  • Ergebnisse und Erkenntnisse müssen dem Freistaat Sachsen uneingeschränkt zur Verfügung gestellt werden
  • Maßnahmen dürfen keine gesetzliche Pflichtaufgabe sein
  • Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular FRL BesIn/2021
  2. De-minimis-Merkblatt
  3. De-minimis-Erklärung des Begünstigten

Beschreibung

Die Förderrichtlinie Besondere Initiativen (RL BesIn/2021) des Freistaats Sachsen unterstützt innovative Projekte in Landwirtschaft und Ländlicher Entwicklung, Smart Cities & Regionen, Regionalförderung sowie Digitalisierung. Gefördert werden Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur, Umwelt-, Natur- und Klimaschutz sowie im Energiesektor mit Zuschüssen von 80 % bis 100 % (bei Klima- und Artenschutzmaßnahmen). Die Fördersummen variieren zwischen 4.000 € und 300.000 €. Anträge sind vor Beginn der Maßnahme beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) einzureichen; institutionelle Förderanträge von Vereinigungen können fortlaufend gestellt werden. Der aktuelle Aufruf datiert auf den 16. Juni 2025. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Projektträger:innen natürliche oder juristische Personen des öffentlichen bzw. privaten Rechts sind und nicht gesetzlich zur Durchführung der Maßnahme verpflichtet sind. Zudem müssen alle gewonnenen Erkenntnisse dem Freistaat Sachsen uneingeschränkt zugänglich gemacht werden, und Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Richtlinie ausgeschlossen.

Mit der RL BesIn/2021 verfolgt das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) das Ziel, Projekte mit besonderer Bedeutung zu befördern sowie die institutionelle Förderung laufender Tätigkeiten von Vereinigungen zu gewährleisten. Die Maßnahme zielt auf eine nachhaltige Stärkung der biologischen Vielfalt, Verbesserung der Gewässerqualität, ökologischen Landbau, integrierte Waldwirtschaft, Klimaschutzmaßnahmen und regionale Wertschöpfung ab. Für die Antragstellung werden das Antragsformular FRL BesIn/2021, das De-minimis-Merkblatt und die De-minimis-Erklärung des Begünstigten benötigt. Interessierte Unternehmen, Kommunen und öffentliche Einrichtungen erhalten so eine verlässliche Finanzierungshilfe für Projekte, die den ländlichen Raum zukunftsfähig gestalten und einen Beitrag zum Natur- und Klimaschutz leisten.

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