Förderrichtlinie der norddeutschen Stiftung für Umwelt und Entwicklung
Zuschüsse für Umwelt-, Naturschutz- und Eine-Welt-Projekte gemäß Agenda 21 in Mecklenburg-Vorpommern. Anträge sind vor Projektbeginn einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Die norddeutsche Stiftung für Umwelt und Entwicklung unterstützt Umwelt-, Naturschutz- und Eine-Welt-Projekte im Sinne der Agenda 21 zur Förderung des Natur- und Umweltschutzes, der Entwicklungszusammenarbeit und der Umweltbildung in Mecklenburg-Vorpommern.
Förderfähige Ausgaben
- Planung und Vorbereitung
- Projektbezogene Sachkosten
- Investitionskosten
- Personalkosten
- Verwaltungskosten bis zu 10 %
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
- Institutionelle Förderung von Einrichtungen
- Selbstständige Fachgutachten, Untersuchungen und Studien ohne unmittelbaren Projektbezug
- Laufende Kosten nach Projektabschluss
- Projekte zur Selbstdarstellung
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Sonstige
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinnützigkeit
- Sitz und/oder Wirkungskreis in Mecklenburg-Vorpommern
- Angemessene Eigenbeteiligung
- Beginn des Vorhabens innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung
- Projektlaufzeit maximal 36 Monate
Bewertungskriterien
- Förderung ehrenamtlichen Engagements
- Ökologische, ökonomische und soziale Effizienz
- Nachhaltigkeit und Praxisnähe
- Beispielcharakter und Leitbildfunktion
- Sichtbare Ergebnisse und kurz- bis mittelfristiger Projektabschluss
- Innovationsgehalt
- Breitenwirkung und Bürgernähe
- Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen im Projekt
Beschreibung
Die Förderrichtlinie der norddeutschen Stiftung für Umwelt und Entwicklung bietet gemeinnützigen Vereinen, Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie ehrenamtlichen Initiativen mit Sitz oder Wirkungskreis in Mecklenburg-Vorpommern Zuschüsse für Umwelt-, Naturschutz- und Eine-Welt-Projekte gemäß Agenda 21. Ziel ist die Förderung von Natur- und Umweltschutz, entwicklungsbezogener Zusammenarbeit und Umweltbildung. Anträge können laufend vor Projektbeginn eingereicht werden, Projekte dürfen bis zu 36 Monate dauern und müssen innerhalb eines Jahres nach Bewilligung starten. Eine angemessene Eigenbeteiligung ist Voraussetzung, ebenso wie die Einhaltung ökologischer, ökonomischer und sozialer Effizienz sowie Nachhaltigkeit. Besondere Bedeutung kommen Ehrenamtsförderung, Praxisnähe, Innovationscharakter und sichtbare, kurz- bis mittelfristig realisierbare Ergebnisse zu.
Gefördert werden Planung und Vorbereitung, projektbezogene Sach-, Investitions- und Personalkosten, Verwaltungskosten (max. 10 %), Öffentlichkeitsarbeit, konzeptionelle Projektbegleitung, Erfolgskontrolle und Ergebnisdokumentation. Ausgeschlossen sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, institutionelle Förderung, Fachgutachten ohne unmittelbaren Projektbezug, laufende Kosten nach Projektende und Selbstdarstellungsprojekte. Die Entscheidung erfolgt auf Basis eines Festbetrags oder anteiliger Finanzierung. Bewertet wird nach Kriterien wie Nachhaltigkeit, Leitbildfunktion, Breitenwirkung und Einbindung von Langzeitarbeitslosen. Durch die Kombination aus Umwelt- und Entwicklungsinteressen wird eine nachhaltige und partizipative Projektumsetzung in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt, die sowohl regionale als auch globale Wirkung entfalten kann.
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