Zuschuss

Förderrichtlinie Energie und Klima/2023 – Modul 3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme auf lokaler Ebene

Zuschuss für investive und nichtinvestive Maßnahmen zur Entwicklung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme in Sachsen. Förderquote 75–80 %. Anträge fortlaufend möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen
Förderquote: 75% - 80%

Förderziel

Förderung von investiven Maßnahmen zur intelligenten Anbindung und Optimierung von Energie- und Speichersystemen, Sektorenkopplung, Wärme-, Kälte- und Stromnetzen sowie von Biogas-, Wasserstoff-Infrastruktur und Modellvorhaben; außerdem nichtinvestive Maßnahmen wie Beratungsleistungen und kommunales Management zur Wärmeplanung.

Förderfähige Ausgaben

  • Investive Baumaßnahmen und Anlagen
  • Planungs- und Beratungskosten
  • Modell- und Komplexvorhaben
  • Nichtinvestive Beratungs- und Managementmaßnahmen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Genossenschaften
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Stiftungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen
  • Nachweis Fachplaner/Energieberater bei Investiven Maßnahmen
  • Mindeststandards bei nichtinvestiven Maßnahmen
  • Überschreitung gesetzlicher Standards bei Modellvorhaben

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Finanzierungsplan
  3. Gebührenfreie Meldung im Marktstammdatenregister

Bewertungskriterien

  • Innovationsgrad
  • Nachhaltigkeitsbeitrag
  • Netzwirtschaftliche Effizienz

Beschreibung

Die Förderrichtlinie „Energie und Klima/2023 – Modul 3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme auf lokaler Ebene“ unterstützt in Sachsen investive und nichtinvestive Projekte mit dem Ziel, lokale Energiesysteme zukunftsfähig auszubauen. Gefördert werden Maßnahmen zur intelligenten Anbindung und Optimierung von Wärme-, Kälte- und Stromnetzen, zur Sektorenkopplung sowie zum Aufbau von Biogas- und Wasserstoffinfrastruktur. Auch digitale Steuerungs- und Regelungslösungen, Prozessoptimierungen im Lastmanagement oder kommunales Wärmeplanungskonzept werden gefördert. Die Förderquote beträgt 75 bis 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, die u. a. Baumaßnahmen, Anlagen, Planungs- und Beratungskosten umfassen. Antragsberechtigte sind Unternehmen, kommunale Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen und lokale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen. Für investive Maßnahmen ist der Nachweis eines Fachplaners oder Energieberaters Voraussetzung, nichtinvestive Projekte müssen festgelegte Mindeststandards erfüllen.

Die SAB – Sächsische Aufbaubank – als Bewilligungsstelle ermöglicht eine fortlaufende Antragstellung über ihr Online-Förderportal. Notwendige Unterlagen sind Projektbeschreibung, Finanzierungsplan und der Eintrag in das Marktstammdatenregister. Bewertet werden Innovationsgrad, nachhaltiger Beitrag und netzwirtschaftliche Effizienz. Die Maßnahme soll Vorbildwirkung entfalten, Sektorenkopplung fördern und auf kommunaler Ebene zur Klimaneutralität beitragen. Durch eine flexible Netzanschlussvereinbarung können Anschlusszeiten und Lastspitzen intelligent gesteuert werden. Damit bietet Modul 3 eine umfassende Förderung für Akteur:innen, die in Sachsen intelligente, vernetzte Energiesysteme realisieren und den Klimaschutz vorantreiben wollen.

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