Zuschuss

Förderrichtlinie Energie und Klima/2023 – Modul 3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme auf lokaler Ebene

Förderung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme auf lokaler Ebene in Sachsen. Anträge laufend möglich.

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Infrastruktur Klimaschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen
Unternehmensgröße: KMU

Förderziel

Unterstützung von Planung, Errichtung und Betrieb lokaler intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme zur Steigerung der Energieeffizienz, Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energien und Stabilisierung regionaler Energiestrukturen.

Förderfähige Ausgaben

  • Planungskosten
  • Investitionskosten für Netze und Speichersysteme
  • Beratungskosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Betriebskosten

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projektstandort in Sachsen
  • Vorhaben muss intelligente Energiesysteme, Netze oder Speichersysteme adressieren

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Projektbeschreibung
  3. Finanzierungsplan

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt des Vorhabens
  • Wirtschaftlichkeit
  • Beitrag zum Klimaschutz

Beschreibung

Die Förderrichtlinie Energie und Klima/2023 – Modul 3 unterstützt die Entwicklung, Planung, Errichtung und den Betrieb intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme auf lokaler Ebene in Sachsen. Öffentliche Einrichtungen, Kommunen, kommunale Unternehmen sowie gewerbliche Unternehmen und KMU können als Förderberechtigte einen Zuschuss beantragen. Ziel ist die Steigerung der Energieeffizienz, die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien und die Stabilisierung regionaler Energiestrukturen. Die kontinuierliche Antragsstellung ermöglicht eine flexible Projektvorbereitung und -umsetzung, ohne feste Fristen. Projekte werden nach ihrem Innovationsgehalt, ihrer Wirtschaftlichkeit und ihrem Beitrag zum Klimaschutz bewertet.

Gefördert werden Planungs- und Investitionskosten für Netze und Speichersysteme sowie Beratungskosten. Betriebskosten sind ausgeschlossen. Voraussetzungen sind ein Projektstandort in Sachsen und ein klarer Bezug zu intelligenten Energiesystemen, Netzen oder Speichersystemen. Die Antragstellung erfordert ein ausgefülltes Antragsformular, eine detaillierte Projektbeschreibung und einen fundierten Finanzierungsplan. Als zentraler Fördergeber agiert die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz. Die Förderrichtlinie bietet einen wichtigen Motor für die regionale Energiewende und schafft Anreize, innovative Technologien zur Energieversorgung in Sachsen voranzutreiben.

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