Förderrichtlinie Fortbildung Pflege (FoPfFöR)
Förderung von Fortbildungsmaßnahmen zur Stärkung der Führungskompetenzen und Resilienz von Beschäftigten in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen in Bayern.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung dient der Unterstützung von Maßnahmen zur Stärkung der Führungskompetenzen und der Resilienz der in Pflegeeinrichtungen tätigen Personen in Bayern. Fortbildungen schaffen den notwendigen Raum, um diese Kompetenzen gezielt zu fördern und weiterzuentwickeln und tragen zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen Pflege und Betreuung in der ambulanten wie in der stationären Langzeitpflege bei.
Förderfähige Ausgaben
- Teilnehmergebühren für die Fortbildungsmaßnahmen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis der fachlichen Notwendigkeit einer Fortbildungsmaßnahme, z. B. bei Leitungswechsel oder strukturellen Veränderungen
- Vorlage eines Angebots eines zertifizierten Anbieters (TÜV oder vergleichbare Einrichtung) mit Inhalt, Dauer, Datum und Kosten
- Benennung der teilnehmenden Führungskraft bzw. Mitarbeitenden und Angabe der Führungsposition und des Verantwortungsbereichs
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Angebot eines zertifizierten Anbieters (Inhalt, Dauer, Datum, Kosten)
- Nachweis der fachlichen Notwendigkeit
- Benennung der teilnehmenden Führungskraft bzw. Mitarbeitenden
Beschreibung
Die Förderrichtlinie Fortbildung Pflege (FoPfFöR) des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention unterstützt Träger:innen ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen nach § 71 SGB XI in Bayern dabei, die Führungskompetenzen sowie die Resilienz von Führungskräften und Mitarbeitenden nachhaltig zu stärken. Durch gezielte Fortbildungsmaßnahmen werden Rahmenbedingungen geschaffen, in denen Leitungspersonen und Teams ihre Strategien im Personalmanagement, Konfliktlösung und Stressbewältigung ausbauen können. Langfristiges Ziel ist die Sicherung einer qualitativ hochwertigen Pflege und Betreuung in der Langzeitpflege, die sowohl den pflegerischen Alltag als auch die psychische Gesundheit der Beschäftigten berücksichtigt.
Es werden Zuschüsse bis zu 5.000 € für Führungskräftefortbildungen und bis zu 500 € für resilienzstärkende Maßnahmen gewährt. Förderfähig sind ausschließlich Teilnehmer:innengebühren bei zertifizierten Anbietern (z. B. TÜV oder gleichwertige Institutionen). Voraussetzung ist der Nachweis der fachlichen Notwendigkeit – etwa bei Leitungswechsel oder organisatorischen Umstrukturierungen – sowie die Einreichung eines Angebots mit Inhalt, Dauer, Datum und Kosten. Zudem müssen die teilnehmenden Führungskräfte oder Mitarbeitenden namentlich benannt und deren Verantwortungsbereiche angegeben werden. Anträge können jederzeit über den Formularserver des RZ SÜD gestellt werden. Die kontinuierlich bereitgestellte Förderung bietet Pflegeeinrichtungen eine flexible Möglichkeit, Fachwissen auszubauen und die Arbeitszufriedenheit ihres Personals zu erhöhen.
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