Förderrichtlinie Gewässer- und Hochwasserschutz (RL GH/2018)
Förderrichtlinie des Freistaats Sachsen zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustands und des präventiven Hochwasserschutzes in Sachsen. Förderung bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Laufzeit 19.09.2024–30.06.2031.
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Förderkriterien
Förderziel
Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes oder Potenzials der Gewässer sowie zum präventiven Hochwasserschutz, Hochwasserrisikomanagement und Hochwasserschadensbeseitigung im Freistaat Sachsen.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Maßnahmen der Gewässerunterhaltung
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragsberechtigt sind Gemeinden, kommunale Zusammenschlüsse und Wasser- und Bodenverbände
- Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie Teilnehmergemeinschaften für bestimmte Maßnahmen
- Sicherung der Gesamtfinanzierung
- Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
- Beachtung des Vergaberechts
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formgebundenes Antragsformular
- Vorhabenbeschreibung/Konzeption
- Kostenberechnung (DIN 276) oder detaillierte Kostenschätzung
- Nachweis der Gesamtfinanzierung
- Entwurfs-/Genehmigungsplanung (bei investiven Maßnahmen)
- Nachweis öffentlich-rechtlicher Genehmigungen
- weitere projektspezifische Unterlagen je nach Maßnahme
Beschreibung
Die Förderrichtlinie Gewässer- und Hochwasserschutz (RL GH/2018) des Freistaats Sachsen bietet als Zuschussprogramm bis zu 90 % Förderung für Maßnahmen in den Bereichen Infrastruktur, Städtebau, Umwelt- und Naturschutz sowie Energieeffizienz und Klimaschutz. Sie zielt auf die Verbesserung des ökologischen Zustands von Gewässern, die Entwicklung integrierter Gewässerkonzepte und die Förderung von Hochwasserrisikomanagement sowie Hochwasserschadensbeseitigung ab. Durch ökologische Renaturierung, Wiederherstellung der Durchgängigkeit, Errichtung von Fischaufstiegsanlagen oder technischen Schutzmaßnahmen können Kommunen und private Akteur:innen die Widerstandsfähigkeit gegen Starkregen und Hochwasser erhöhen. Laufzeit: 19. September 2024 bis 30. Juni 2031 mit fortlaufender Antragstellung bei einer Bagatellgrenze von 10.000 Euro.
Antragsberechtigt sind Gemeinden, kommunale Zusammenschlüsse und Wasser- und Bodenverbände sowie natürliche und juristische Personen des privaten Rechts und Teilnehmergemeinschaften für spezifische Maßnahmen. Fördervoraussetzungen umfassen die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung, Nachweis von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Beachtung des Vergaberechts sowie das Verbot bereits begonnener Vorhaben. Nicht förderfähig sind ausschliesslich Maßnahmen der Gewässerunterhaltung. Zur Antragstellung werden ein formgebundenes Antragsformular, eine Vorhabenbeschreibung oder Konzeption, eine Kostenberechnung nach DIN 276 bzw. eine detaillierte Kostenschätzung, Entwurfs- und Genehmigungsplanungen bei investiven Vorhaben, Nachweise öffentlich-rechtlicher Genehmigungen und projektspezifische Unterlagen benötigt. Anträge können ab dem 19. September 2024 bis zum 30. Juni 2031 bei der Landesdirektion Sachsen eingereicht werden. Die Förderquote beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und schafft Planungssicherheit für nachhaltige Maßnahmen. Die Landesdirektion Sachsen betreut das Verfahren, erteilt Förderbescheide und überwacht die zweckgerechte Verwendung der Mittel, um eine transparente und effiziente Mittelvergabe zu gewährleisten.
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