Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz – FRL KrW/2026
Zuschussprogramm zur Förderung investiver und nicht-investiver Vorhaben für eine ressourceneffiziente, umweltschonende und emissionsarme Kreislaufwirtschaft in Sachsen. Anträge jederzeit möglich bis 31.12.2027.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Freistaat Sachsen gewährt EFRE- und JTF-Zuwendungen zur Unterstützung des Übergangs zu einer ressourceneffizienten, umweltschonenden und emissionsarmen Kreislaufwirtschaft im Freistaat Sachsen.
Förderfähige Ausgaben
- Ausgaben für materielle und immaterielle Vermögenswerte
- Sachverständigen- und Beratungsleistungen
- Fremdleistungen zur Vorbereitung und Umsetzung
- Direkte Ausgaben für Qualifizierungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen
- Pauschale für indirekte Ausgaben (7 % der direkten Ausgaben)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Eigenleistungen
- Versicherungsbeiträge
- Rechts-, Steuer- und sonstige Beratungsleistungen ohne zwingenden Zusammenhang
- Grunderwerb
- Anschaffung von Fahrzeugen
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Investitionsort: Freistaat Sachsen
- Beitrag zur Ressourceneffizienzsteigerung
- Erfüllung der EFRE- oder JTF-Voraussetzungen
- KMU-Kriterien bzw. besondere Voraussetzungen für Großunternehmen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vorhabensbeschreibung
- Erläuterung Beitrag zur Ressourceneffizienz
- Nachweis behördlicher Genehmigungen
- Formblatt zur Klimaverträglichkeitsprüfung
- Erklärung zum Eigenanteil
- Finanzierungsplan
- Gesellschaftsvertrag/Satzung
- aktueller Registerauszug/Gewerbeanmeldung
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt
- Beitrag zur Ressourceneffizienzsteigerung
- Klimaverträglichkeit
- Strukturwandelbeitrag
- Wirtschaftlichkeit
Beschreibung
Die Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz (FRL KrW/2026) des Freistaats Sachsen zielt auf die Unterstützung von investiven und nicht-investiven Vorhaben, die zu einer ressourceneffizienten, umweltschonenden und emissionsarmen Kreislaufwirtschaft beitragen. Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größen, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Kommunen, kommunale Zweckverbände sowie Verbände, Vereine und gemeinnützige Organisationen mit Standort im Freistaat Sachsen (für JTF-geförderte Projekte in ausgewählten Übergangsregionen). Gefördert werden unter anderem Investitionen in innovative Produktions- und Recyclingverfahren, Digitalisierung zur Abfallvermeidung, Phosphorrückgewinnung aus Klärschlämmen, Sensibilisierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie STEP-Technologien zur Herstellung oder Stärkung kritischer Wertschöpfungsketten. Die Zuwendungen in Form von Zuschüssen liegen zwischen 10 % und 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (Mindestbetrag 8 000 €, Höchstbetrag bis 10 Mio. €), die Antragstellung ist laufend bis zum 31. Dezember 2027 möglich, der Projektstart frühestens ab 16. Januar 2026.
Voraussetzungen für eine Förderung sind unter anderem der nachweisbare Beitrag zur Ressourceneffizienz, die Erfüllung der EFRE- oder JTF-Voraussetzungen sowie die Einhaltung der KMU-Kriterien oder besondere Bedingungen für Großunternehmen in JTF-Regionen. Gefördert werden materielle und immaterielle Investitionskosten, Sachverständigen- und Beratungsleistungen, Fremdleistungen zur Projektdurchführung sowie direkte Ausgaben für Qualifizierungsmaßnahmen zuzüglich pauschaler Indirektkosten (7 % der direkten Ausgaben). Eigenleistungen, Versicherungsbeiträge, Rechts- und Steuerberatung ohne Förderzweckbezug, Grunderwerb sowie Fahrzeuganschaffungen sind ausgeschlossen. Für die Antragstellung sind u. a. eine detaillierte Projektbeschreibung, Klimaverträglichkeitsprüfung, Finanzierungskonzept und Nachweis behördlicher Genehmigungen vorzulegen. Die konsequente Dokumentation und Einhaltung der Publizitäts- und Verwendungsnachweisvorschriften sichert eine zügige Bewilligung und Auszahlung der Fördermittel.
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