Zuschuss

Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung – FRL LIE/2023

Förderung von Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe einschließlich Garten- und Weinbau in Sachsen zur Modernisierung und Wettbewerbssteigerung. Anträge laufend möglich.

Unternehmensfinanzierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen

Förderziel

Förderung von Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe einschließlich des Garten- und Weinbaus im Freistaat Sachsen zur Modernisierung, Effizienzsteigerung und langfristigen Sicherung der Betriebsentwicklung.

Förderfähige Ausgaben

  • Maschinen und Geräte
  • Gebäudeinvestitionen
  • Technische Anlagen
  • Bauliche Maßnahmen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Betriebsstandort in Sachsen
  • Tätigkeit im Bereich Landwirtschaft, Garten- oder Weinbau
  • Einhaltung umweltrechtlicher Anforderungen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Investitions- und Finanzierungsplan
  2. Betriebsbeschreibung
  3. Nachweis über Eigentum oder Pachtvertrag
  4. Umweltrechtliche Genehmigungen

Bewertungskriterien

  • Wirtschaftlichkeit der Investition
  • Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit
  • Betriebsentwicklung

Beschreibung

Die Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung – FRL LIE/2023 des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft bietet Unternehmen und Existenzgründer:innen in Sachsen eine kontinuierliche Zuschussmöglichkeit. Ziel der Richtlinie ist die Modernisierung und Effizienzsteigerung landwirtschaftlicher Betriebe einschließlich Garten- und Weinbau. Gefördert werden investive Maßnahmen wie der Erwerb von Maschinen und technischen Anlagen, bauliche Maßnahmen oder Gebäudeinvestitionen. Damit wird die langfristige Sicherung der Betriebsentwicklung unterstützt und die Wettbewerbsfähigkeit auf regionalen und überregionalen Märkten verbessert. Die Einhaltung umweltrechtlicher Anforderungen und die Nachhaltigkeit der geplanten Maßnahmen fließen dabei in die Bewertung ein.

Teilnehmende Betriebe müssen ihren Standort in Sachsen nachweisen und ihre Tätigkeit im Bereich Landwirtschaft, Garten- oder Weinbau ausüben. Neben einem detaillierten Investitions- und Finanzierungsplan sind eine Betriebsbeschreibung sowie Nachweise über Eigentum oder Pachtvertrag und erforderliche umweltrechtliche Genehmigungen vorzulegen. Eine fachkundige Prüfung berücksichtigt insbesondere die Wirtschaftlichkeit der Investition, die Umweltverträglichkeit sowie das Potenzial zur Weiterentwicklung des Betriebes. Da Anträge fortlaufend gestellt werden können, ermöglicht die Förderrichtlinie eine zeitnahe Planung und Umsetzung von Modernisierungsprojekten. Somit erhalten Landwirt:innen und Garten- und Weinbaubetriebe eine passgenaue Unterstützung, um ihre Produktionsverfahren zukunftsorientiert auszurichten und den ländlichen Raum in Sachsen nachhaltig zu stärken.

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