Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024
Förderung von öffentlichem Wohnungsbau und Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen über die NRW.BANK. Anträge können ganzjährig gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Schaffung, Modernisierung und dauerhafte Bereitstellung von öffentlich gefördertem Wohnraum in Nordrhein-Westfalen durch zuständige Ämter für Wohnraumförderung.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz der Antragstellenden Behörde in Nordrhein-Westfalen
- Zuständigkeit für Wohnraumförderung
Beschreibung
Die Förderrichtlinie „Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024“ unterstützt kommunale Wohnraumförderstellen bei der Schaffung, Modernisierung und dauerhaften Bereitstellung von öffentlich gefördertem Wohnraum. Träger:innen öffentlicher Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen können über die NRW.BANK ganzjährig Zuschussanträge einreichen. Das Programm fördert sowohl Neubauprojekte als auch umfassende Modernisierungsmaßnahmen, um den Bestand an bezahlbarem Wohnraum nachhaltig zu sichern. Durch das unkomplizierte Bewilligungsverfahren des Portals „Bewilligungsbehörden Wohnraumförderung“ werden sämtliche Tools und Informationsangebote – vom Extranet bis hin zum Kundenportal und WohnWeb – gebündelt, um einen effizienten Förderprozess zu ermöglichen.
Förderberechtigt sind ausschließlich öffentliche Einrichtungen mit Sitz und Zuständigkeit für Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen. Die beantragenden Ämter profitieren von einem transparenten Antragsverfahren ohne Fristen, da die Einreichung ganzjährig möglich ist. Die Fördermittel in Form von Zuschüssen zielen darauf ab, dauerhaft qualitativ hochwertigen, sozial gebundenen Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten bereitzustellen. Auf diese Weise trägt die Maßnahme zur Stärkung der kommunalen Infrastruktur und zur wohnungsbaupolitischen Strategie des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen bei.
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