Darlehen

Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 – Modernisierungsförderung

NRW unterstützt Sie beim Modernisieren bestehenden Wohnraums in Mietwohnungen und Eigenheimen mit zinsgünstigem Darlehen bis 220.000 € pro Einheit. Gefördert werden Bau- und Baunebenkosten, Photovoltaik, Barrierefreiheit sowie Um- und Ausbau. Anträge müssen vor Vorhabenbeginn gestellt werden.

Wohnungsbau & Modernisierung Infrastruktur Städtebau & Stadterneuerung

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Fördersumme: bis zu 220.000 € pro Wohnung
Förderquote: 100%

Förderziel

Unterstützung von Modernisierungsmaßnahmen in und an Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern und Einfamilienhäusern sowie selbstgenutzten Eigentumswohnungen zur nachhaltigen Steigerung des Gebrauchswerts, Verbesserung der Wohnverhältnisse und Einsparung von Energie.

Förderfähige Ausgaben

  • Bau- und Baunebenkosten
  • Installation von Photovoltaikanlagen
  • Maßnahmen für Barrierefreiheit
  • Um- und Ausbau zur Schaffung von Wohnraum

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Förderung der gesetzlich vorgeschriebenen Solaranlagen-Pflicht bis zehn Stellplätze

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Eigentum oder Erbbaurecht am Modernisierungsobjekt in NRW
  • Nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts oder Einsparung von Energie/Wasser
  • Einhaltung der energetischen Mindestanforderungen (BEG-Standard)
  • Gesamtkostenfinanzierung gesichert und wirtschaftlich tragbar
  • Mietpreis- und Belegungsbindungen bei Mietwohnraum einzuhalten

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular der NRW.BANK
  2. kostenplan gemäß DIN 276
  3. Energieausweis
  4. Nachweis über Eigentum/Erbbaurecht
  5. Baugenehmigung (falls erforderlich)

Bewertungskriterien

  • Nachhaltigkeits- und Energieeffizienz-Aspekt
  • Barrierefreiheitssteigerung
  • Relevanz für die soziale Durchmischung

Beschreibung

Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen NRW 2024 – Modernisierungsförderung
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Eigentümer:innen und investierende Unternehmen bei der nachhaltigen Aufwertung bestehenden Wohnraums in Mietwohnungen, Einfamilienhäusern und selbstgenutzten Eigentumswohnungen. Gefördert werden umfassende Modernisierungsmaßnahmen, die den Gebrauchswert steigern, die Barrierefreiheit verbessern, Energie und Wasser einsparen oder Wohnraum durch Um- und Ausbau schaffen. Förderfähig sind Bau- und Baunebenkosten, die Installation von Photovoltaikanlagen über gesetzliche Vorgaben hinaus sowie Nachrüstungen für rollstuhlgerechtes Wohnen und eine intelligente Gebäudesteuerung. Ziel ist eine langfristige Verbesserung der Wohnqualität, die Stärkung sozialer Durchmischung und der Beitrag zum Klimaschutz.

Konditionen und Antrag
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Annuitätendarlehens mit 100 % Finanzierung bis zu 220 000 € je Wohneinheit (Mindestdarlehen 5 000 €). Die Zinsbindung beträgt wahlweise 25 oder 30 Jahre: 0 % p.a. in den ersten fünf Jahren, danach 0,5 % bis Ablauf der Zweckbindung. Zusätzlich sind Tilgungsnachlässe von bis zu 55 % möglich, wenn Effizienzhäuser-Standards (Effizienzhaus 55/40/Netto-Null), ökologisches Dämmen oder umfangreiche Barrierefreiheit realisiert werden. Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen oder Erbbauberechtigte in NRW, die vor Vorhabenbeginn einen von Expert:innen erstellten Kostenplan, einen Energieausweis, Nachweis über Grundstücksrechte sowie – falls erforderlich – eine Baugenehmigung einreichen. Die Antragstellung muss bei der zuständigen Bewilligungsbehörde vor Projektstart erfolgen. Die Maßnahme trägt so wesentlich zur Steigerung des Wohnwerts, zur Energieeffizienz und zur Integration verschiedener Bewohner:innengruppen bei.

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